ANTRAG

zu TOP 4.4 – Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 – Anträge zur Haushaltsplanung 2022; hier: Haushaltsbegleitbeschluss

Vorlagennummer

2451/21 A

Behandelt am

9. Dezember 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Krefeld beantragen, der Rat der Stadt Krefeld möge in seiner Sitzung am 9. Dezember zu Punkt 4 der Tagesordnung – Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2022 – Anträge zur Haushaltsplanung 2022 – zusammen mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 folgenden Haushaltsbegleitbeschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

  1. den Jahresabschluss des Vorjahres zukünftig möglichst zeitnah vorzulegen, damit dieser dem Rat der Stadt Krefeld als Grundlage für die Beratung des Haushaltplanentwurfes dienen kann.
  2. die jeweiligen aktuellen unterjährigen Entwicklungen über den Ergebnis- und Investitionshaushalt möglichst zeitnah vorzulegen, damit diese dem Rat der Stadt Krefeld für die Beratung des Haushaltplanentwurfes eine möglichst sichere Prognose des erwartbaren Jahresabschlusses widerspiegeln.
  3. ein Konzept zur besseren strategischen Steuerung der Stadt durch den Haushalt vorzulegen. Zielsetzung ist es, die Vergleichbarkeit (5 Jahresbetrachtung) und Transparenz des Haushaltplanentwurfes zu erhöhen und strategische Projekte wie die Umsetzung des Klimaschutz- und des Mobilitätskonzeptes abzubilden. Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 muss auf Basis des neuen strategischen Konzeptes eingebracht werden.
  1. für die in der Verwaltungsvorlage Nr. 2268/21 aufgeführten Investitionsprojekte (Schulen, Kitas, Feuerwehr, Verwaltung, Kultur und Sport)
    1. a)  bis zum 30. Juni 2022 eine Priorisierung und Zeitplanung zu erstellen.
    2. b)  eine Finanz- und/oder Investitionsplanung zu erstellen. Dabei sind nicht nur sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten (insbesondere die Einwerbung von Drittmitteln) auszuschöpfen, sondern auch die Realisierungsmöglichkeiten im „Konzern Krefeld“, das heißt unter Einbeziehung der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sowie von öffentlich-privaten Partnerschaften.
  2. im Hinblick auf die Herausforderungen in der Innenstadt und dem angrenzenden Südbezirk alle beteiligten Partner der städtischen Seite (u. a. WfG, GGK, Stadtverwaltung, Wohnstätte) und deren Kompetenzen und Anstrengungen zu bündeln, um hier ein optimiertes Vorgehen sicherzustellen. Hierbei könnte dem/der Innenstadtkoordinator/in eine koordinierende Funktion zukommen.
  3. die Einrichtung einer Betriebskita in Zusammenarbeit mit den städtischen Töchtern konzeptionell vorzubereiten und hierbei auch Modelle wie Kontingentplätze einzubeziehen. Die Stadtverwaltung Krefeld leidet wie viele andere Arbeitgeber unter einem Fachkräftemangel. Neue Fachkräfte sind nur schwer zu gewinnen und familienfreundliche Strukturen sind ein wichtiger Entscheidungsfaktor bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes.
  4. von den für das Flächenmanagement im Haushalt 2022 bereitgestellten Mitteln einen Betrag in Höhe von zwei Millionen Euro für den Ankauf von Brachflächen zu verwenden.
  5. zeitnah eine Bedarfsanalyse und einen Vorschlag für ein auskömmliches Angebot an Eisflächen am Standort Westparkstraße über die Sportstättenkommission in die politischen Gremien einzubringen.
  6. auf Grundlage der Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung die Planungen einer Schwimm- und Bäderinfrastruktur (u. a. auf Basis der bestehenden „Vor-Ort“-Angebote und unter Einbeziehung der Standorte Gerberstraße und Hüls) voranzutreiben.
  7. die Neugestaltung der Bezirkssportanlage Gellep-Stratum an einem neuen geeigneten Standort unter Berücksichtigung der Arbeit der Sportstättenkommission weiterzuverfolgen und die potenziell so freigezogene Fläche am bisherigen Standort in der Folge als attraktive Fläche für einen barrierefreien, generationenübergreifenden und altersgerechten Wohnungsbau in zentraler Lage des Ortskerns zu planen.
  8. die kulturhistorische städtebauliche Analyse als Leitfaden und Orientierungshilfe für stadtplanerische Handlungsoptionen aufzugreifen und die Überführung der theoretisch- wissenschaftlichen Grundlagen in praxisorientierte Instrumente wie Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen voranzutreiben.
  9. dem Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit vierteljährlich Bericht zu erstatten über die kritische Überprüfung der von der Verwaltung wahrgenommen Aufgaben, das heißt
    1. das Ob, Wie und den Umfang von Aufgabenwahrnehmungen,
    2. deren Auswirkungen auf den Stellenplan sowie das Personalbudget,
    3. Auswirkungen auf Kund/innen und Bürger/innen,
    4. die Qualität der Dienstleistungen einschließlich der Auswirkungen auf die Prozesseund Strukturen der Organisationseinheiten.
  10. im Hinblick auf die erheblich erhöhten Zuschüsse an das Zentrale Gebäudemanagement und den Kommunalbetrieb Krefeld (gegenüber den am 16.09.2021 vorgelegten Planungen) die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften spätestens mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 – in Abstimmung mit dem ZGM und KBK – Bericht darüber zu erstatten, ob und inwieweit diese Zuschüsse genutzt werden konnten bzw. perspektivisch bis zum 31.12.2022 genutzt werden.
  11. dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vierteljährlich Bericht zu erstatten über die Verschuldung der Stadt, einschließlich Pensionsrückstellungen und Verpflichtungen für Lieferungen und Leistungen.
  12. jeweils zur ersten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaf en nach den Sommerferien einen Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse inklusive eines Zeitraums der beabsichtigten Umsetzung vorzulegen sowie bezüglich der Haushaltsbegleitbeschlüsse der Jahre 2018-2020 einen Bericht darüber vorzustellen,
    1. welche der Beschlüsse von der Verwaltung konkret umgesetzt wurden,
    2. welche noch nicht (vollständig) umgesetzt wurden und was die Gründe hierfür sind,
    3. wann und wie die vollständige Umsetzung der ausstehenden oder nur teilweise bearbeiteten Maßnahmen geplant ist.

Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichem Gruß