ANTRAG

zu TOP 1 – Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für die eigenbetriebliche Einrichtung Zentrales Gebäudemanagement Krefeld

Vorlagennummer

2430/21 A

Behandelt am

2. Dezember 2021

Ratsinformationssystem

Der Betriebsausschuss Zentrales Gebäudemanagement beschließt, den Wirtschaftsplan 2022 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrales Gebäudemanagement Krefeld auf Grundlage des in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30. November 2021 unter TOP 3 Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 beschlossenen Antrages der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 2411/21 inklusive Anlagen) und der darin aufgeführten Veränderungen/Ergänzungen zum Ergebnisplan und investiven Finanzplan in der Fassung des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2022 anzupassen und dem Rat zur Beschlussfassung am 9. Dezember 2021 zu empfehlen.

  1. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die geplante Investitionstätigkeit um 2.000.000 Euro p. a. zu erhöhen und sich bei der Durchführung der Maßnahmen an den vorliegenden Bedarfs- und Prioritätenlisten zu orientieren. Die Deckung der hieraus resultierenden Finanzierungsaufwendungen sowie der entsprechenden Abschreibungen erfolgt aus dem Zuschuss an das Zentrale Gebäudemanagement. Die erweitere Investitionstätigkeit ist im Wirtschaftsplan entsprechend abzubilden.
  2. Darüber hinaus wird der Wirtschaftsplan im Ergebnisplan sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung wie folgt verändert – die Deckung erfolgt aus einer korrespondierenden Erhöhung des Zuschusses aus dem Kernhaushalt der Stadt Krefeld.

GB-übergreifend

GB2022 (in Euro)2023 (in Euro)2024 (in Euro)2025 (in Euro)2026 (in Euro)
IIErhöhung Zuschuss ZGM-2.000.000-7.500.000-10.000.000-10.000.000
IIErhöhung Zuschuss ZGM – Personalaufwendungen0-162.500-325.000-325.000
IIErhöhung Zuschuss ZGM – Digitalisierung inkl. Rat- haus Block A-500.000-500.000-150.0000

Begründung

Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen