ANTRAG

Grünordnungsplan weiter entwickeln und systematisch umsetzen

Vorlagennummer

2090/21 E

Behandelt am

7. Oktober 2021

Ratsinformationssystem

Seit 2006 hat Krefeld unter der Bezeichnung Freiflächenplanung ein vorwärtsweisendes Grünordnungskonzept, das in der Vergangenheit von der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen worden ist und nicht die Beachtung gefunden hat, die es angesichts seiner konzeptionellen Qualität verdient. Dieses Grünordnungskonzept zeichnet sich insbesondere durch Folgendes aus:

  1. Es war eine gemeinsame Planung der Fachbereiche Grünflächen und Stadtplanung und führte relevante Aspekte aus verschiedenen Bereichen in einer strategischen Konzeptsicht zusammen.
  2. Es ist flächendeckend und mit einer räumlichen Gesamtsicht angelegt, denn es betrachtet sowohl den bebauten städtischen Raum als auch den Außenbereich und widmet sich bewusst auch der Verbindungsstellen zwischen diesen Bereichen.
  3. Es stellt den Zusammenhang her zwischen Natur und Mensch, indem es auf Bewahrung, Entwicklung, Pflege, Gestaltung von Natur und Landschaft, Grünflächen als Lebensraum usw. abzielt und dies mit den sozialen Dimensionen von Wohnen, Leben, Erholen, Freizeitgestalten usw. verknüpft.
  4. Es arbeitet klar die zentralen räumlichen Strukturelemente der Stadt heraus und formuliert mit den sieben Oberbegriffen
  • Äußerer Ring,
  • Innerer Ring,
  • vier Wälle,
  • vier Magistralen,
  • die Bahnpromenade,
  • das(Fluss)Band,
  • das (Wasser)Band ein attraktives Leitbild.

5. Es enthält in Teilbereichen eine Konkretisierung und benennt in exemplarischer Arbeitsweise mögliche Maßnahmenfelder und Einzelmaßnahmen.

Das Grünordnungskonzept war bislang in zahlreichen Diskussionsfeldern zweckdienlich und hilfreich, um bei anstehenden Planungen und Einzelentscheidungen „Grünbelange“ in die öffentliche und politische Debatte auf fundierter Grundlage einbringen und zur Geltung bringen zu können. Leider verhinderte insbesondere die Haushaltslage in den letzten 15 Jahren eine wirkungsvolle und umfängliche Realisierung der Konzeptlinien und der angelegten Projektansätze. Es konnte zwar einzelne Dinge angegangen werden wie bspw. Spielplatzsanierungen oder Teilstücke der Bahnpromenade aber insgesamt war es nur fallweise und in Teilbereichen möglich, wie u.a. die erbetenen Berichte der Verwaltung (Drs.1179/15; Drs.2602/16) zeigen.

Nach nunmehr 15 Jahren ist es angebracht

  • auf der strategischen und konzeptionellen Ebene Bilanz zu ziehen und zu prüfen, ob und wie Veränderungen in anderen Bereichen Rechnung zu tragen ist und wie „Grünbelange“ durch Erweiterung der Konzeption noch umfassender in andere laufende Konzeptarbeiten (z.B. Mobilitätskonzept, Stadtteilentwicklungskonzepte usw.) eingebracht werden können,
  • zu ermitteln, welche aktuellen und künftigen Herausforderungen bspw. Klimawandel und Anpassung an die Folgen des Klimawandels bestehen,
  • das sich wandelnde Erholungs-, Freizeit- und Mobilitätsverhalten zu untersuchen, die daraus resultierenden neuen Anforderungen zu analysieren und Schlussfolgerungen für das künftige Grünordnungskonzept zu ziehen.
  • den erreichten Umsetzungsstand übersichtlich darzustellen und dabei vor allem der Realisierung bisher entgegenstehende Hemmnisse (bspw. fehlendes Personal, fehlende Finanzmittel, kein Einvernehmen mit Dritten usw.) und daraus abzuleitenden Handlungsbedarf herauszuarbeiten.
  • Eine konzeptionelle Weiterentwicklung vorzubereiten und ein konkretes Umsetzungskonzept mit Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen, Prioritäten, Zeitplan etc. zu erstellen. Dies wäre ein erster Schritt um „Grünbelangen“ bei anstehenden Abwägungsprozessen eine noch fundiertere Perspektive zu geben.

Die Federführung sollte im Fb 39, Umwelt und Verbraucherschutz, liegen, weitere relevante Fach- bereiche u.a. Fb 61, Verkehrs- und Stadtplanung, sollten von Beginn an und mit eigenen Beiträgen regelmäßig mitwirken.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt:
Die Verwaltung wird wie folgt beauftragt:

  1. Sie zieht auf strategischer Ebene Bilanz für das Grünordnungskonzept, überprüft die gene- rellen Zielsetzungen und Leitlinien im Hinblick auf Vollständigkeit, Aktualität und Zukunftsfähigkeit und prüft den Anpassungs-/Ergänzungsbedarf.
  2. Sie stellt den Umsetzungsstand der seinerzeit geplanten Maßnahmen dar und berichtet über Gründe und Hemmnisse nicht erfolgter Realisierung.
  3. Sofern notwendig, bezieht die Verwaltung externen Sachverstand zusätzlich ein.
  4. Die Arbeiten zu 1 und 2 werden im Frühjahr 2022 abgeschlossen und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  5. Stehen in anderen Bereichen, insbesondere Verkehrs- und Stadtplanung, Planungen an, die zentrale Punkte des Grünordnungsplans tangieren können, so berichtet die Verwaltung dem Ausschuss frühzeitig.
  6. Sie ermittelt auch künftig kontinuierlich Fördermöglichkeiten (Land, Bund, EU, Stiftungen etc.) für die Realisierung des vorliegenden Grünordnungsplans und stellt für alle geeigneten Maßnahmen jeweils zeitnah Förderanträge.