ANTRAG

Gemeinsame Wege für mehr Biodiversität

Vorlagennummer

2088/21 E

Behandelt am

7. Oktober 2021

Ratsinformationssystem

In der letzten Ratsperiode gab es im Umweltausschuss, seitens anderer Akteure und der Verwaltung verschiedene Initiativen und Aktivitäten zur Verbesserung der Biodiversität in Krefeld, ohne dass bislang zufriedenstellende Ergebnisse zu verzeichnen sind. Erhaltung, Pflege, Gestaltung und Wiederherstellung unterschiedlicher Lebensräume sind Voraussetzung für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt. Die biologische Vielfalt ist in Deutschland und weltweit aus zahlreichen Gründen stark bedroht. Unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu pflegen dient allen Menschen und hier steht jede Generation in der Verpflichtung für kommende Generationen. Dies ist ein wesentlicher Baustein der UN-Nachhaltigkeitsziele und der Rat hat in der letzten Periode beschlossen, dass Krefeld dieser Verantwortung gerecht werden und zur Erreichung dieser Ziele beitragen will.

Die Initiativen und Aktivitäten blieben in Krefeld bisher mehr oder weniger nebeneinanderstehen und erreichten daher leider in keiner Weise die mögliche und erforderliche Effektivität. Um diese zu erhöhen und die Ziele zu erreichen, ist ein systematisches Zusammenführen und Weiterentwickeln der Aktivitäten und Ideen aller relevanten Gruppen anzustreben und einzuleiten. Hier sollte die Verwaltung künftig eine treibende und gleichzeitig koordinierende und zusammenführende Rolle einnehmen.

Vor diesem Hintergrund beauftragt der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft die Verwaltung:

  1. Sie erstellt einen qualitativen und quantitativen Zielvorschlag zur Verbesserung der Biodiversität im bebauten städtischen Bereich und im Außenbereich.
  2. Sie führt die vorliegenden Vorschläge
    1. des Umweltausschusses der letzten Ratsperiode,
    2. relevanter Akteursgruppen,
    3. die bislang von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen sowie
    4. die realisierten Maßnahmen anderer Akteurein einer Bestandsaufnahme zusammen.
  3. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme und ergänzt um neuere Erkenntnisse und darauf beruhenden Überlegungen erarbeitet sie einen Vorschlag für ein inhaltlich abgestimmtes Maßnahmenpaket.
  4. Bei den in 1 bis 3 genannten Arbeiten wird der Naturschutzbeirat umgehend und intensiv einbezogen und gebeten aktiv eigene Beiträge einzubringen, um die Verwaltung beratend zu unterstützen und zu möglichst gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen.
  5. Erste Zwischenergebnisse stellt die Verwaltung dem Ausschuss möglichst noch im Herbst 2021 vor, so dass ggf. erforderliche Haushaltsmittel noch in den Haushalt 2022 eingestellt werden können.