ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG OST

zu TOP 8 (5658/23 A) – streckenbezogene Tempo 30 Ausweisung

Vorlagennummer

5689/23 A

Behandelt am

20. Dezember 2023

Ratsinformationssystem

Sofern der Beschluss des Antrags 5658/23 A nicht umsetzbar ist, soll auf der Kaiserstraße südlich der Uerdinger Straße die bestehende Tempo 30 Zone unter Nutzung der Möglichkeiten der StVO so ausgeweitet werden, dass die dort bestehenden schützenswerten Einrichtungen

  • Kastanienhof
  • Waldorfschule und Waldorf Kindergarten
  • Gesamtschule Kaiserplatz (Standort „Rote-Kreuz-Straße” an der Kaiserstraße)

durch eine möglichst durchgängige streckenbezogene Temporeduzierung auf Tempo 30 geschützt werden. Präferiert wird dabei eine durchgängige Temporeduzierung von der Uerdinger Straße bis zum Glockenspitz.

Sofern dies nach Prüfung durch die Verwaltung nicht möglich ist, werden der Bezirksvertretung Ost die Verhinderungsgründe zeitnah mitgeteilt.

Begründung

Die genannten Einrichtungen werden von den antragstellenden Fraktionen als schützenswerte Einrichtungen und objektive Gefahrenstelle bewertet. Durch die Konzentration der drei genannten schützenswerten Einrichtungen auf einem relativ kurzen Stück der Kaiserstraße mit Straßenbahnhaltestellen an beiden Enden (Uerdinger Straße und Glockenspitz) ist dieser gesamte Abschnitt auch Schulweg für eine große Anzahl an Schülerinnen und Schülern. Die Verlangsamung des Verkehrs gewährleistet eine höhere Aufmerksamkeit der VerkehrsteilnehmerInnen und verringert gleichzeitig die Unfallwahrscheinlichkeit sowie das Risiko tödlicher Verletzungen. Dieses sinkt bei Tempo 30 um 75% gegenüber Tempo 50. Die Änderung erscheint auf Basis der aktuellen Gesetzeslage möglich: um schützenswerte Einrichtungen kann auf einer Strecke von bis zu 300 m eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden, so dass eine durchgängige Tempo 30 Zone möglich sein müsste.