ANTRAG

Zu TOP 7: Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts 

Vorlagennummer

4014/22 A

Behandelt am

10. November 2022

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Beschlussentwurf 

Ergänzend zur Beschlussvorlage der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat, zu beschließen: 

1. eine rechtliche Lösung in der Satzung zu verankern, die allen Dezernenten anlassbezogen eine Teilnahme am Verwaltungsrat des KBK ermöglicht. 

2. die Zusammensetzung der Personalkommission wie folgt anzupassen: „Satzung, §7 (9) Der Verwaltungsrat bildet aus dem/der Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der drei größten Fraktionen eine Personalkommission.“ 

3. hinsichtlich der Innenrevision folgende Änderung in §10 b vorzunehmen: „Gemäß §104 GO NRW überträgt der Rat dem Rechnungsprüfungsamt die Zuständigkeit für die Innenrevision des Kommunalbetrieb Krefeld. Der Verwaltungsrat kann Prüfungen verlassen. Die Prüfberichte sind zeitnah dem Verwaltungsrat vorzulegen. [….]” 

4. der Präambel folgenden Satz hinsichtlich der ökologischen Ausrichtung des KBK hinzuzufügen: „Der Kommunalbetrieb ist einer nachhaltigen und ökologischen Arbeitsweise verpflichtet und richtet seine Verfahrens- und Prozessregeln danach aus. “ 

5. die Satzungsänderung nur zu beschließen, wenn alle Kooperationsverträge der Politik mindestens 7 Tage vor der Sitzung zugegangen sind, dies betrifft nach Kenntnis der Antrag-steller den Bereich Sport. 

6. dass die Verwaltung bestätigt, dass die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen laut §37 GO NRW nicht eingeschränkt werden, und darlegt, wie trotz der Teilung der Aufgaben zwischen KBK und Verwaltung verhindert wird, dass die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen in der Praxis beschnitten werden. 

7. eine Evaluation mit externer Unterstützung nach Ende des Geschäftsjahres 2023 durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Verwaltungsrat spätestens bis zum 30.06.2024 vorzulegen. 

Begründung 

Erfolgt bei Bedarf mündlich in der Sitzung.