Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld für das Handlungsfeld Innenstadtentwicklung
1. mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes umgehend zu beginnen
2. gestalterische Maßnahmen und Möblierung mit dem ästhetischen Leitbild der Kul-turhistorischen städtebaulichen Analyse zu vereinbaren
3. die modellhafte Umsetzung einer Maßnahme aus den Handlungsempfehlungen der Kul-turhistorischen städtebaulichen Analyse für das Jahr 2023
4. die Prüfung der Aufstellung eines Sanierungsgebiets im Kernbereich der Innenstadt
Begründung
Die antragstellenden Fraktionen begrüßen das von der Verwaltung erarbeitete Stärkungspaket Innenstadt, dessen umfangreiche Maßnahmen mit unterschiedlichen Ansätzen aus den Handlungsfeldern Sicherheit/Ordnung, Soziales, Sauberkeit und Stadtgestaltung den sogenannten „Trading-Down-Prozess“ aufhalten soll.
Um neben der Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch eine nachhaltige, dauerhafte Aufwertung der Lebensqualität der Bewohner*innen der Innenstadt zu erzielen, sind vor allem auch stadtplanerische Weichenstellungen wie das Mobilitäts- und Parkraumkonzept und deren Umsetzung not-wendig. Sowohl der Parksuch-Verkehr als auch immer mehr und immer größer werdende parkende Kraftfahrzeuge beeinträchtigen das Leben und den Aufenthalt in der Innenstadt. Das bereits 2019 verabschiedete Parkraumkonzept sollte durch seine schrittweise Umsetzung endlich zu einer Entlastung führen.
Darüber hinaus hat sich der Rat der Stadt Krefeld durch die Verabschiedung der Kulturhistorischen Städtebaulichen Analyse im Oktober 2021 darauf verständigt, gestalterische Maßnahmen und bauliche Veränderungen innerhalb der vier Wälle mit den Ergebnissen der KSA in Einklang zu bringen. Dies sollte auch für Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Stärkungspakets gelten.
Spätestens im 650. Jubiläumsjahr der Stadt Krefeld sollte es gelingen, den Bürger*innen die Wirksamkeit der KSA in einem Modellprojekt vorzuführen und damit ein weiteres positives Signal für die Innenstadt auszusenden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der städtische Einfluss auf die bauliche Verbesserung von Gebäuden im privaten Besitz unter den gegebenen Umständen äußerst begrenzt ist. Gerade in der In-nenstadt leiden ganze Quartiere unter der Vernachlässigung, dem Leerstand und langsamen Verfall einzelner Gebäude mit den bekannten negativen Begleiterscheinungen wie Vermüllung und Zweckentfremdung.
Die Aufstellung eines Sanierungsgebiets ändert die Rahmenbedingungen für die Instandsetzung in einem festgelegten Areal. Sie bietet der Stadt mehr Steuerungsmöglichkeit und den Immobilienbesitzern mehr finanzielle Anreize zur Sanierung. Auch wenn die personellen Ressourcen im Fachbereich Planung knapp sind, sollte überprüft werden, ob es angezeigt ist, einen Teilbereich der Krefelder Innenstadt zum Sanierungsgebiet zu erklären, um den immer dringenderen Instandsetzungsprozess zu beschleunigen.