ANTRAG

Zu TOP 4 – Einrichtung eines Drogenhilfezentrums in Krefeld – hier: Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren“

Vorlagennummer

3881/22 A

Behandelt am

26. Oktober 2022

Ratsinformationssystem


Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP begrüßen das vorliegende Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren“ als sinnvolle und notwendige Ergänzung bestehender und geplanter Maßnahmen der Drogenhilfe in Krefeld, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung eines Drogenhilfezentrums.

Aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen sind neben zielgruppenadäquaten Maßnahmen der Suchtvorbeugung u.a. auch deren kontinuierliche Evaluation maßgeblich für den Erfolg eines städtischen Präventionskonzeptes. Gleiches gilt für eine enge Rückkopplung mit den Krefelder Schulleitungen sowie Leitungen der Familien- und Jugendzentren bei Umsetzung und Erfolgskontrolle.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Krefeld bitten daher für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration, des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses am 26.10.2022 um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages.

Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss stimmen dem Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren“ zu und beschließt darüber hinaus folgende Punkte:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kriterien und Maßgaben für eine kontinuierliche Evaluation des Konzeptes zu entwickeln, anzuwenden und über die Ergebnisse sowie den Erfolg einzelner Maßnahmen einmal jährlich in den zuständigen Gremien zu berichten.
  2. Die Durchführung von Pilotprojekten an Schulen und Jugendzentren, sofern vorhanden unter Einbindung bestehender Schulsozialarbeit, wird vorbereitet und mit den Einrichtungen, die sich beteiligen möchten, begonnen.
  3. Die Leitungen der Schulen, Jugend- und Familienzentren werden sowohl bei der Umsetzung, als auch der Evaluation des Konzeptes und seiner Maßnahmen beteiligt. Eine Rückkopplung mit der Bezirksregierung erfolgt ebenfalls.
  4. Präventionsmaßnahmen bei sog. „Partydrogen“ und anderen chemischer Drogen sollen ausdrücklich in die Konzeption aufgenommen werden.