ANTRAG

Zu TOP 30: Zukunft der Uerdinger Rheinbrücke und des Krefelder Hafens

Vorlagennummer

4964/23 A

Behandelt am

20. Juni 2023

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Krefeld bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages unter o. g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Rates am 20.06.2023.

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau NRW auf,

  1. unverzüglich mit den konkreten Planungen und dem Bau (4-5 Jahre) einer neuen, zweispurigen Brücke mit besseren Querungsmöglichkeiten für Fußgänger- und Fahrradverkehr, nördlich der vorhandenen, historischen Rheinbrücke als Zwilling und in identischer Anmutung zu ebendieser zu beginnen.
  2. parallel zur Planung des zweispurigen Brückenneubaus die historische Rheinbrücke vollständig auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren dauerhaften Erhalt unter Beibehaltung der bisherigen verkehrlichen, zweispurigen Funktion zu überprüfen. Wenn eine Sanierung möglich sein sollte, hat diese absolute Priorität. Bei einem Ergebnis, das eine Sanierung verhindert, muss die Landesregierung aufzeigen, inwieweit ein weiterer Neubau an selbiger Stelle unter den Prämissen des Bundesverkehrswegeplanes und einer Gestaltung als „Zwillingsbrücke“ als Lösung gegeben erscheint.
  3. die historische Rheinbrücke bis zur Fertigstellung der neuen zweispurigen Rheinbrücke insoweit zu ertüchtigen, um hier zumindest Fußgänger-, Fahrrad-, Individual-, Lastziel- und Lastquellverkehr aufnehmen zu können.
  4. unmittelbar nach Fertigstellung des Brückenneubaus mit der Sanierung und Ertüchtigung der historischen Rheinbrücke oder der Planung eines weiteren Neubaus als Zwillingsbrücke an derselben Stelle zu beginnen.
  5. für die kommenden Umbaujahre des nördlichen und südlichen Zwillings alle denkbaren Möglichkeiten (beispielsweise beampelte Teilverkehre, Geschwindigkeitsreduzierungen, Lastreduzierungen) zu prüfen, um während der Umsetzung so wenig Einschränkungen wie verantwortbar anordnen zu müssen.
  6. mit der Bundesregierung die Einstufung der Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf zu klären und damit die Finanzierung der Maßnahme abzusichern. Die Städte Duisburg und Krefeld sichern die planerischen und baulichen Vorbereitungen und Umsetzungen in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ab.

Begründung:

Die historische Rheinbrücke hat identitätsstiftenden Charakter nicht nur für den Stadtteil Uerdingen, sondern ebenso für die Stadt Krefeld und die Region. Hinzu kommt ihre existenzielle Bedeutung für die verkehrliche Erschließung des Industriestandortes Krefeld, insbesondere für den Krefelder Hafen. Gemäß dem vorliegenden Planco-Gutachten aus 2021 existieren in Krefeld rund 9.000 direkt und 10.000 indirekt hafenabhängige Arbeitsplätze – in Summe ist demnach jeder 11. Arbeitsplatz in Krefeld mittel- und unmittelbar mit dem Hafen verknüpft. Um der ökonomischen Bedeutung des Hafens und seiner notwendigen verkehrlichen Anbindung Rechnung zu tragen, hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 08.04.2014 einstimmig den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan 777 „Nordanbindung“ gefasst. Nachdem in den letzten Jahren die entsprechenden planerischen Grundlagen, insbesondere aber auch die Abstimmung mit dem Land/dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Anbindung an die historische Rheinbrücke bzw. einen gemäß Bundesverkehrswegeplan erforderlichen Neubau, erfolgt sind, steht die Offenlage des Bebauungsplans unmittelbar bevor. Eine Veränderung bzw. Korrektur der Planungen würde unweigerlich zu einem womöglich jahrelangen Stillstand führen, der die Entwicklung des Krefelder Hafens und des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Krefeld nachhaltig negativ beeinträchtigt. Die Klärung der zukünftigen Trassenführung ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren Schritte auf Seiten der Stadt Krefeld im Bebauungsplanverfahren.

Im Rahmen des Bebauungsplan 777 „Nordanbindung“ sind zudem Planungen zur „Hauptfeuerwache 2“ enthalten, die substanzieller Bestandteil der Rettungsdienstbedarfsplanung in Krefeld ist. Auch dieser Standort würde durch eine Veränderung der Planung nachhaltig in Frage gestellt werden.

Der vorliegende Beschlussentwurf stellt insbesondere im Interesse des Wirtschaftsstandortes Krefeld sowohl die schnellste, als auch ökonomischste Planungs- und Umsetzungsvariante dar. Zudem werden die bedeutenden denkmalrechtlichen Aspekte ausreichend gewürdigt.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die historische Rheinbrücke auch für unsere Nachbarstadt Duisburg von wesentlicher Bedeutung ist. Wie bereits beschrieben, dient die Rheinbrücke heute als wichtige Verbindung für Pendel- und Wirtschaftsverkehre und hat auch auf Duisburger Seite prägenden Charakter. Dort würde eine Veränderung der bisherigen Brückenplanung und damit einhergehende Trassenänderung dazu führen, dass die im Zuge der Deichrückverlegung erforderliche Aufständerung der B288 nicht weiter vorangetrieben werden kann. Auch aus diesem Grund ist eine schnellstmögliche und klare Positionierung erforderlich.

Der vorliegende Beschlussentwurf wird somit besonders der Bedeutung des Krefelder Hafens, dem identitätsstiftenden und stadtprägenden Charakter der historischen Rheinbrücke und der wichtigen, verkehrlichen Funktion der Rheinquerung gerecht.