Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Kleingartenanlagen erfüllen wichtige soziale Funktionen, sind wesentlicher Teil der Krefelder Grünanlagen, leisten Beiträge für ein gesundes Stadtklima und zur Biodiversität, können zur Bildung in den Bereichen Ernährung und Umwelt beitragen und vieles mehr. Die Anlagen werden von den Vereinen, den Pächterinnen und Pächtern und der Stadt in gemeinsamer Verantwortung unterhalten und stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Damit sie ihre genannten Funktionen gut erfüllen können, ist zweierlei notwendig: Die Gartenparzellen müssen konsequent entsprechend den im Bundeskleingartengesetz und in den Vereinbarungen mit der Stadt festgelegten Regeln bewirtschaftet und dürfen nicht überwiegend oder gar komplett zu reinen Freizeitzwecken verwendet werden. Die gemeinsam genutzten und öffentlich zugänglichen Anlagenteile müssen in einem sicheren und attraktiven Zustand gehalten bzw. gebracht werden. Nachhaltigkeit mit ihren drei Dimensionen sollte künftig wieder stärker in den Vordergrund gerückt und die Anlagen im Zusammenspiel aller Beteiligten in diesem Sinne weiterentwickelt werden. Dazu sollten seitens der Vereine entsprechende Anstrengungen verstärkt und seitens der Stadt notwendige Investitionen in die Infrastruktur (z.B. Sanierung von Wegen, Plätzen, Spielflächen, vielfältige Bepflanzungen usw., aber auch Fragen der Abwasserentsorgung) vorgenommen werden. Dafür sollten im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € bereitgestellt werden. Sie werden vorrangig in den Anlagen eingesetzt, die die Grundgedanken des Kleingartenwesens konsequent und vorbildhaft umsetzen und die dies der Stadt zusammen mit Investitionsvorschlägen nachvollziehbar darstellen.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft am 28.10.2021 zu o. g. Tagesordnungspunkt wie folgt zu beschließen.
Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt, in der Produkt- gruppe „Landschaft und Grünordnung“ im Haushaltsjahr 2022 Finanzmittel in Höhe von 250.000 € für Investitionen in die nachhaltige Entwicklung vorbildhafter Kleingartenanlagen bereitzustellen.