ANTRAG

zu TOP 3: Beratungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2022 – Finanzierung öffentlicher Trinkwasserspender zur langfristigen Gesundheitsfürsorge (Klimawandeladaptation) und Plastikreduktion von unterwegs erworbenen Einweg-Trinkflaschen

Vorlagennummer

2248/21 A

Behandelt am

28. Oktober 2021

Ratsinformationssystem

Für die Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des Vorgangs 1642/21 E sowie der Maßnahme KA-2 aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept, werden im Haushalt 2022 für das Jahr 2022 50.000€ investiv (für 5 Standorte) sowie 5.000€ konsumtiv, sowie für das Jahr 2023 50.000€ investiv (für 5 weitere Standorte) und 10.000€ konsumtiv vorgesehen.

Bei der Auswahl der in Frage kommenden Wasserspender sollte auf ein dezentes, werbefreies und dem Stadtbild angepasstes Erscheinungsbild geachtet werden. In die Auswahl der möglichen Standorte sind die Bezirksvertretungen einzubeziehen.

Begründung

Die Maßnahme ist Teil des integrierten Klimaschutzkonzepts: Handlungsfeld “Klimaanpassung”, Nr. KA-2:

„Hitzewellen stellen für empfindliche Bevölkerungsgruppen (Ältere, Babys und Kleinkinder, Schwangere, chronisch Kranke etc.) eine große gesundheitliche Belastung dar. Insbesondere Herz- und Kreislaufbeschwerden treten vermehrt auf. In Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahme KA-1 werden im öffentlichen Raum Anlaufstellen geschaffen, welche für die Betroffenen Erholung bieten, z.B. Kältestuben, kühle Pocket-Parks. Die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlich zugänglichen Plätzen, z.B. über Trinkwasserspender, kann zudem Betroffene unterstüt- zen und sensibilisiert gleichzeitig die Bürger*innen für ein hitzeangepasstes Verhalten. Eine „Hitzekarte“ (thematische Stadtkarte) informiert über die Angebote.“

Handlungsfeld “Bildung”, Nr. Bi-3:

„Ein Trinkwasserspender würde neben der Vermeidung von Abfällen und dem Schutz der Ressourcen eine Kostenreduzierung bei der Anschaffung von Wasser bedeuten. Einige Schulen sind bereits mit Trinkwasserspendern bzw. Trinkwasserbrunnen ausgestattet worden. Diese berichten über sehr positive Erfahrungen hierzu.“

Insbesondere bezogen auf KA-2 wurde eine hohe Wirksamkeit festgestellt und daher die Priorität P1 zugeordnet.

Neben den im Klimaschutzkonzept aufgeführten Vorteilen ergibt sich auch ein Potenzial zur CO2- Reduzierung: Berechnungen gehen davon aus, dass für den gesamten Lebensweg von Mineralwasser die 49-fachen Emissionen anzusetzen sind wie für den von Leitungswasser (Mineralwasser ca. 273,94 g CO2e/l; Leitungswasser ca. 5,64 g CO2e/l). Hinzu kommen Umweltbelastungen durch die Nutzung und Entsorgung von Einwegplastikflaschen. Die Verbraucherzentrale NRW schätzt, dass in Krefeld jährlich mehr als 19 Millionen Plastikflaschen eingespart werden könnten, wenn alle Bürger*innen ihren Wasserbedarf über Leitungswasser decken würden. Leitungswasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel und die Wasserqualität im Krefelder Stadtgebiet ist gut. Bei den Bürger*innen bestehen z. T. jedoch Unsicherheiten bezüglich der Qualität von Leitungswasser. Somit sollte die Aufstellung von Trinkwasserbrunnen mit einer Informationskampagne zur Verwendung von Leitungswasser flankiert werden.

Andere Städte der Region, u.a. Düsseldorf, Bochum und Dortmund bieten bereits kostenfreie Trinkwasserbrunnen an. An diesen bestehenden Konzepten kann Krefeld sich bei der Implementierung orientieren und zur Gesundheit der Bürger*innen sowie zum Klima- und Umweltschutz beitragen.