ANTRAG

zu TOP 1: Bebauungsplan 851 Satzungsbeschluss – Fassadenbegrünung

Vorlagennummer

6009/24 A

Behandelt am

5. März 2024

Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften beschließt, eine
bodengebundene Begrünung an den geeigneten Fassaden im Plangebiet vorzuschreiben. Ausgenommen davon sind die identitätsstiftenden Fassaden des Gebäudes der kombinierten Eis- und
Sporthallen.

Begründung
Wie die Klimasimulation der geplanten dichten Bebauung entlang der Westparkstraße zwischen
Mengelbergstraße und Canisiusplatz zeigt, wird das Mikroklima durch das umfangreiche Planvorhaben stark belastet. In solchen Fällen empfiehlt die Stadt Krefeld, den Grünflächenanteil zu steigern
und Dach- und Fassadenbegrünung im Plangebiet zu fördern.

Im Falle des Bebauungsplans 851 wird dies z.T. mit der bereits festgelegten extensiven Dachbegrünung und Pflanzung 36 junger Bäume erreicht. Im Hinblick auf die zu erwartenden Klimawandelfolgen dürfen jedoch gerade bei Neubauprojekten diesen Ausmaßes Fassadenbegrünungen nicht außer Acht gelassen werden. Grundsätzlich sollten punktuell Fassadenbereiche im gesamten Plangebiet bodengebunden begrünt werde. Die zusätzliche vertikale Begrünung trägt zur weiteren Verbesserung der ungünstigen bioklimatischen Bedingungen dieses hochversiegelten Bauprojekts bei.

Angeführte Schwierigkeiten wie Belüftung und Brandschutz sind keine Ausschlusskriterien für solche Bauwerksbegrünungen wie Beispiele von realisierten begrünten Parkhäusern, Wohn- und anderen Gebäuden inzwischen eindrücklich zeigen. Angesichts des Kostenvolumens sollte die Installation von Rankhilfen, Anlegen von Pflanzscheiben und die Pflanzung von Rankgewächsen mit einem verhältnismäßig geringen Kostenaufwand verbunden sein.