ANTRAG

Verkehrsführung am Joseph-Beuys-Platz

Vorlagennummer

475/20 E

Behandelt am

16. März 2021

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Beschlussentwurf

Vorbehaltlich der entsprechenden Empfehlung der BV Mitte beschließt der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung, die verkehrliche Situation am Joseph-Beuys-Platz künftig wie folgt zu regeln:

Die Nutzung für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr wird ausgeschlossen. Damit sind zukünftig nur noch folgende verkehrliche Nutzungen zulässig:

1. der Fußgängerverkehr,
2. der Radverkehr,
3. der Verkehr zum Be- und Entladen an Werktagen von 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr mit Fahrzeugen bis max. 12,0 t zulässigem Gesamtgewicht. Die Gewichtsbeschränkung gilt nicht für Reinigungs-, Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge.

Begründung

Die aktuelle und schon seit Fertigstellung des Platzes bestehende Sperrung der östlichen Seite für den motorisierten Verkehr hat für den Verkehrsfluss in diesem Bereich keinerlei negative Folgen gezeitigt. Andererseits würde sich die Möglichkeit eröffnen, den Platz für attraktive, z.B. gastronomische Nutzungen zu erschließen und eine allgemeine Belebung herbeizuführen.