ANTRAG

TOP 12: Bau von Einfamilienhäusern

Vorlagennummer

1202/21 E

Behandelt am

18. März 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung zu o.g. Tagesordnungspunkt wie folgt beschließt:

Beschlussentwurf

Die Stadt Krefeld wird auch in Zukunft bei jedem zur Entscheidung anstehenden Bebauungsplan gemäß § 1 des Baugesetzbuches (in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020) die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Gebietskörperschaft (in diesem Falle also der Stadt Krefeld) zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen. Dabei heißt es unter §1(7) ausdrücklich: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“ Dieses Abwägungsgebot ist ein entscheidendes Kriterium für die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen. Generelle Vorfestlegungen von politi- schen Entscheidungsträgern zur Art und zum Inhalt von Bebauungsplänen widersprechen insofern eindeutig dem Abwägungsgebot und sind zu unterlassen. Der Rat der Stadt Krefeld bleibt daher selbstverständlich den Regeln im BauGB verpflichtet.

Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen