ANTRAG

Verfahrensstopp des laufenden Bebauungsplanverfahrens 832 – Dohmenstraße/südlich Kütterweg

Vorlagennummer

2198/21 A

Behandelt am

5. November 2021

Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung beschließt einen sofortigen Stopp des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens 832 und die Erweiterung um eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Darüber hinaus soll ein Gutachten zur Entwässerung des zu bebauenden Geländes, der angrenzenden Straßenbereiche und der umliegenden Wohnbebauung angefertigt, und eine Prüfung der Auswirkungen des neuen Bebauungsplans auf die Entwässerungssituation des ganzen Gebiets einschließlich Straßenzüge durchgeführt werden.

Begründung

Am 29.06.2021 erlebte Fischeln in weiten Teilen eine Überflutung durch Starkregen. Hart getroffen hat es auch das Wohngebiet Kütterheide südlich des Kütterwegs, welches zu circa 60% versiegelt ist. Straßen, die auch schon bei Regenmengen unterhalb Starkregenniveaus häufig unter Wasser stehen, wurden geflutet, was deutlich machte, wie unzureichend die 2006 verabschiedeten Regelungen zu Versickerungsflächen und Entwässerung im Gebiet des Bebauungsplans 689 sind. Besonders dramatisch war die Lage auf dem Kütterweg selbst, der große Mengen rückströmenden Wassers aus dem südlichen Wohngebiet aufnehmen musste und dessen Entwässerung schon bei geringeren Mengen an seine Grenzen kommt.

Die Fläche des Bebauungsplan 832, der sich momentan in der Offenlage befindet, ist die letzte unversiegelte Grünfläche am Kütterweg östlich der Dohmenstraße, die ebenfalls in weiten Teilen mit Überflutungen zu kämpfen hatte. Diese Grünfläche dient als Versickerungsfläche für das danebengelegene leicht geneigte Teilstück der Dohmenstraße. Sie ist im Bebauungsplan 689 als „private Grünfläche“ festgesetzt und war laut Begründung vom 06.01.2006 in Absprache mit dem ehemaligen Fachbereich Grünflächen als „beweidete Obstwiese mit Obstbäumen herzurichten, extensiv zu bewirtschaften und dauerhaft zu erhalten“. Diese Verpflichtung wurde inklusive Pflegevereinbarung in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten.

Auch wenn bis heute versäumt wurde, die Bepflanzung mit Bäumen durchzusetzen, ist die Fläche als Versickerungsfläche für die angrenzende Bebauung Am Wetscheshof und Kütterweg nicht zu unterschätzen. Falls diese begrünte Freifläche mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 832 ebenfalls zur Bebauung freigegeben wird – und dabei ist mit einem ähnlich hohen Versiegelungsgrad wie bei den angrenzenden Wohngebieten zu rechnen – verschärft sich die Lage bei starken Regenfällen für die umliegenden Grundstücke weiter. Damit wird eine Verschlimmerung der Überflutungen für die Anwohner in Kauf genommen und sie werden tatsächlich im Regen stehen gelassen.

Angesichts der Prognosen, die alle von einer deutlichen Zunahme von starken Regenfällen bzw. tatsächlichen Starkregenereignissen ausgehen, ist es unserer Ansicht nach unverantwortlich, weiter an dem Verfahren für die Versiegelung dieser Grünfläche festzuhalten. Für das vorliegende Bebauungsplanverfahren hat es bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens insbesondere die Konsequenzen, dass von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht, Angaben über umweltbezogene Informationen und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, was wir angesichts der Situation für unverantwortlich halten.