ANTRAG

Verbesserung des ökologischen Wertes und des Erholungs- und Freizeitwertes des Fischelner Bruch durch die Flurbereinigung Krefeld-Oppum

Vorlagennummer

2539/22 A

Behandelt am

24. März 2022

Ratsinformationssystem

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Dez. 33 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Ausschusssitzung im März einzuladen.

2. Die Bezirksregierung wird gebeten über das im November 2017 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren zu berichten und dabei insbesondere auf Folgendes einzugehen:

  1. Grundsätzliche Verfahrensziele
  2. Vorgesehene Zuordnung der im Eigentum der Stadt Krefeld stehenden aber bisherverstreut im Raum liegenden Flurstücke für Verbesserungen im Gewässerschutzsowie in Natur und Landschaft
  3. Geplante landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere zur Biotopvernetzung (als Linien oder Trittsteine)
  4. Mehr Gewässerschutz z.B. durch Gewässerrandstreifen
  5. Herstellung eines zeitgemäßen, multifunktionalen Wegenetzes(Wegeführung, Art des Ausbaus usw.) und dadurch angestrebte Erhöhung des Erholungs- und Freizeitwertes
  6. Zeitplan für die Umsetzung

Begründung

Das Flurbereinigungsverfahren wurde im November 2017 eingeleitet und erstreckt sich auf wesentliche Teile des Fischelner Bruchs, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Im Verfahrensgebiet sollen in einem breiten Maßnahmenbündel Eigentumsverhältnisse neugeordnet, Wege- und Gewässernetz zeitgemäß gestaltet und ökologische Aufwertungen sowie Verbesserungen des Erholungs- und Freizeitwertes erreicht werden.

Die Stadt Krefeld ist in mehrfacher Hinsicht im Verfahren beteiligt. Sie verfügt über zahlreiche, bisher unsystematisch im Raum liegende Flurstücke, sie ist als Träger öffentlicher Belange beteiligt und hat mit Beschluss des Rates vom August 2020 nennenswerte Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung der Ausführungskosten(das Land NRW fördert mit 70 % den allergrößten Teil) bereitgestellt. Im Verfahren können, insbesondere durch die gezielte Zusammenlegung der städtischen Flächen nach ökologischen Gesichtspunkten wesentliche Umweltverbesserungen erreicht werden und mit den geplanten wegebaulichen Maßnahmen wird sich die Zugänglichkeit bei allen Witterungslagen und damit der Erholungs- und Freizeitwert wesentlich verbessern.

Die Arbeiten des Dez. 33 der Bezirksregierung haben jetzt einen Stand erreicht, wo sich die beabsichtigten Veränderungen hinreichend genau erkennen lassen und gleichzeitig ggf. noch Modifikationen aufgenommen werden können. Es wäre daher an der Zeit, sich Verfahrensstand und nächste Schritte vorstellen zu lassen und der planenden Behörde, d.h. Dez. 33 der Bezirksregierung Düsseldorf ggf. noch ergänzende Hinweise zu geben.