ANTRAG

Veranstaltungshalle

Vorlagennummer

5494/23 A

Behandelt am

2. November 2023

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Beschlussentwurf der Vorlage Nr. 5163/23 zu o. g. Tagesordnungspunkt wie folgt zu ändern (Punkte 1-3 identisch zur Vorlage, Punkte 4-6 neu).

Der Rat der Stadt Krefeld beschließt,

  1. den Ankauf des noch auszuparzellierenden Grundstücks mit einer Fläche von 4.566.85 m2 (Anlage 1) und aufstehendem Gebäude „Kesselhaus“ zur Errichtung einer neuen Veranstal- tungshalle mit einer Saalhöhe von ca. 12,80 m und voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 122.640.000 € netto (ohne Park-palette).
  2. das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) zu beauftragen, die Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) durchzuführen. Die Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 werden auf 6.500.000 € netto festgesetzt und sind Teil der Gesamtkosten.
  3. das ZGM mit der Planung und Errichtung einer Parkpalette auf dem Parkplatz hinter dem Stadthaus zur Sicherstellung des Stellplatznachweises zu beauftragen. Die Planungs- und Errichtungskosten werden auf 6.000.000 € netto festgesetzt (Anlage 2).
  4. die stufenweise Beauftragung einer Projektgesellschaft zur Planung und Errichtung der Veranstaltungshalle.
  1. die Übereignung des Projektes nach Fertigstellung an die Stadt Krefeld. Die neu errichtete Veranstaltungshalle geht somit neben dem Grundstück in das Eigentum der Stadt Krefeld über.
  2. den zukünftigen Betrieb der Veranstaltungshalle durch die Stadt Krefeld bzw. eine hierzu geeignete städtische Tochter, bspw. die Seidenweberhaus GmbH.

Begründung:

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist das Kesselhaus mit seinem außergewöhnlichen Ambiente und der Verbindung von Krefelds Industriegeschichte mit Kunst und Kultur der richtige Ort für eine neue städtische Veranstaltungshalle. Die Bedenken hinsichtlich Erreichbarkeit und Saalgröße bzw. Sitzplätzen wurden in der öffentlichen Berichterstattung bereits entkräftet. Sowohl traditionelle Veranstaltungen aus dem Krefelder Brauchtum, als auch Aufführungen, Musik- und Sinfoniekonzerte werden möglich sein. Als Oberzentrum am Niederrhein braucht Krefeld eine moderne und architektonisch herausgehobene Veranstaltungshalle. Nur so werden auch weitere Veranstaltungsformate, die das Seidenweberhaus nicht angezogen hat, nach Krefeld geholt werden können.

Weiterhin verweisen wir auf die Begründung des in der Sitzung des Rates der Stadt Krefeld vom 20.06.2023 mehrheitlichen beschlossenen Antrag 4962/23. Hierin wurde bereits dargelegt, dass eine Sanierung des Seidenweberhauses aus mehreren Gründen ausgeschlossen bleibt. Diese Option hat der Rat der Stadt Krefeld bereits 2018 verworfen. Wer diese nun erneut zur Prüfung in die Diskussion einbringt, muss die Frage be-antworten, warum er dies erst jetzt im Jahr 2023 – ohne Vorliegen neuer Aspekte – macht und damit seit der Ratsentscheidung von 2018 fünf Jahre hat verstreichen lassen.

Der Abriss des Seidenweberhauses und einer damit möglichen Neugestaltung des Theaterplatzes wird ein wichtiger Impuls für die Innenstadt sein. Die Vorstellung, das Publikum würde nach Veranstaltungen die Gastronomie und Kneipen oder den Einzelhandel in der Innenstadt aufsuchen, ist ein Trugschluss. Wenn dem so wäre, dann hätte auch das Seidenweberhaus bereits zu einer solchen Belebung der Innenstadt beigetragen.

Wer sich an die Spitze einer Bewegung für eine Sanierung des Seidenweberhauses stellt, konserviert den Ist-Zustand in der Innenstadt und steht für Stillstand.

Wir bleiben bei der Auffassung, dass eine seit über 20 Jahren geführte Diskussion im Interesse Krefelds nun auch zur Entscheidung gebracht werden muss.

Ungeachtet der städtebaulichen Fragen erkennen wir die hinsichtlich des eigentlichen Betriebes gemachten guten Erfahrungen mit dem Seidenweberhaus als städtische Veranstaltungshalle unter Führung der Seidenweberhaus GmbH an. Insofern befürworten wir eine Fortführung des Modells einer Veranstaltungshalle im Eigentum der Stadt Krefeld in Verbindung mit deren wirtschaftlichem Betrieb durch eine hierfür geeignete städtische Tochter, bspw. die Seidenweberhaus GmbH, ausdrücklich.