ANTRAG

Unterstützung der Krefelder Gastronomie/ Längere Öffnung der Außenbereiche

Vorlagennummer

1525/21 E

Behandelt am

23. Juni 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Butzen,
wir bitten Sie, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Die Krefelder Gastronomie darf ab den Sommerferien (01.07.2021) bis mindestens zum Ende der Herbstferien 2021 an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen ihre Außenbereiche bis 1 Uhr nachts öffnen. Die Verwaltung prüft zeitnah, ob keine Landes- oder Bundesregelungen gegen eine solche Ausweitung sprechen.

Die Vorschriften, um Stellplätze für Außengastronomie zu bekommen und ggf. den Raum dafür auszuweiten, soll die Stadtverwaltung möglichst einfach und flexibel handhaben.

Begründung

Die Krefelder Gastronomie hat unter ihren Einschränkungen während der Corona-Pandemie sehr gelitten. Viele Gaststätten sind wegen der monatelangen Einnahmeausfällen von der Schließung bedroht, einige mussten bereits aufgeben.

Seit dem 27.05.2021 dürfen die Außenbereiche der Krefelder Gastronomie geöffnet werden. Diese müssen jedoch um Mitternacht wieder schließen. Eine weitere Stunde Öffnung der Lokale an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen brächten den Gastronomen wichtige weitere Einnahmemöglichkeiten. Gerade an diesen Tagen kann die Bevölkerung leichter länger ausgehen.

Falls die pandemische Entwicklung dies zulässt, darf die Krefelder Gastronomie zwar auch wieder in ihren Innenbereichen Gäste empfangen. Deren Kapazitäten werden jedoch wegen der Einhaltung der Hygieneabstände sehr begrenzt sein. Auch bei erlaubter Nutzung der Innenbereiche hülfe die Ausweitung der Öffnungszeiten für die Außenbereiche daher bei der dringend nötigen Umsatzsteigerung.

Die möglichst einfache Handhabe der Genehmigungspraxis für Außengastronomiebereiche wäre ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung der Krefelder Gastronomie.

Mit freundlichen Grüßen