ANTRAG Bezirksvertretung Ost

Umbenennung von Teilen der Glindholzstraße „Am Zeughaus“ 

Vorlagennummer

787/21 E

Behandelt am

14. April 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,

wir bitten um Aufnahme des o.a. Antrages in die Tagesordnung.

Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1) die Glindholzstraße vom Bockumer Platz bis zur Windmühlenstraße oder alternativ bis zur Grundstücksgrenze des Hauses Glindholzstr. 186 in „Am Zeughaus“ umzubenennen,

2) alternativ zu prüfen, ob es sich bei dem Hof/Platz hinter dem Bockumer Rathaus um eine öffentliche Fläche handelt, die in „Am Zeughaus“ benannt werden kann,

3) mit der SWK abzustimmen, die Bushaltestelle „Bockumer Platz“, die sich heute auf der Glindholzstr. befindet in „Am Zeughaus“ umzubenennen.

Begründung Allgemein

Die Prinzengarde hatte die Immobilie seinerzeit als Ruine von der Stadt Krefeld übernommen und in Eigenarbeit renoviert und saniert. Auch wurde das Haus erneut umfassend renoviert und dem aktuellen Stand der Technik (Leuchtmittel, Heizungen, Kühltechnik) angepasst.

Seit Jahren existiert der Wunsch, dem Verein eine „passende“, offizielle Anschrift zu geben. Hierzu würde der Verein den Platz/Hof hinter dem Bockumer Rathaus gerne in „Am Zeughaus“, Haus- nummer 1 oder 11 benennen. Eine entsprechende Benennung des Areals wäre sicher das

„i-Tüpfelchen“ für das jahrelange Engagement für den Stadtteil Bockum. Steht doch das Zeughaus nicht nur als Vereinsheim der Prinzengarde, sondern gerade auch für andere Bockumer Institutionen für verschiedene Anlässe zur Verfügung und ist gerade im Brauchtum aus dem Veranstaltungskalender nicht wegzudenken.

Zu 1) Es wird daher gebeten, die Glindholzstraße vom Bockumer Platz bis zur Windmühlenstraße, alternativ bis zur Grundstücksgrenze des Hauses Glindholzstr. 186 (ehemalige Bürgermeistervilla) in „Am Zeughaus“ umzubenennen.

Durch eine Umbenennung dieses Teilstückes der Glindholzstr. entsteht niemandem ein Nachteil. Das letzte Haus der Glindholzstr (ehemalige Bürgermeistervilla). mit der Nummer Glindholzstr. 186 (unmittelbar an der Ecke Windmühlenstr.) behält seine Hausnummer. Um dies auch in der Öffentlichkeit an Ort und Stelle deutlich zu machen, kann an der Ecke Windmühlenstraße ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Zur Glindholzstr. 186“ aufgestellt werden. Bei dieser Beschilderung handelt es sich um ein mögliches Zusatzangebot. Die Lage vor Ort ist so übersichtlich, dass es nicht zu Verwechslungen kommen kann.

Auf dem Platz/Hof befindet sich außer der alten Feuerwache (Zeughaus) kein weiteres Gebäude. Das Rathaus soll seine Anschrift selbstverständlich behalten.

Zu 2) Alternativ wird darüber hinaus um Klärung gebeten, ob der Hof/Platz hinter dem Bockumer Rathaus eine private oder öffentliche Fläche ist, die ggf. in „Am Zeughaus“ benannt werden kann.

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass das genannte Grundstück ein Privatgrundstück ist. Es handelt sich bei dem Gelände tatsächlich um ein Grundstück im Besitz der Stadt Krefeld. Allerdings weist der BGH ausdrücklich darauf hin, dass „[…] auch ein privater Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum sein kann […]“

Der BGH schreibt weiter: „Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann (…) zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird, wobei es auf Eigentums- oder Widmungsverhältnisse gerade nicht ankommt. Demnach liegt kein öffentlicher Verkehrsraum mehr vor, wenn (z. B. durch Zugangssperren) unmissverständlich erkennbar wird, öffentlichen Verkehr auf der Fläche nicht zu dulden (BGH, Beschluss vom 22.05.2017 – 4 StR 165/17).

Dies liegt bei dem genannten Grundstück eben nicht vor. Das Gelände ist zwar eingezäunt, aber für jedermann zugänglich. Eine Toranlage ist zwar vorhanden, diese ist aber immer offen – auch nachts – so dass der Platz z. B. von Anwohnern und Anwohnerinnen als Abstellfläche für ihre PKW’s genutzt wird.

Auch findet sich auf dem Platz/Hof eine amtliche Verkehrsbeschilderung, die nur für den öffentlichen Verkehrsraum und nicht für private Flächen vorgesehen ist. Die Parkfläche hinter dem Rathaus ist demnach ein öffentlicher Verkehrsraum. Unter öVR (öffentl. Verkehrsraum) versteht man alle (…) Flächen, die

  • jedermann,
  • ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse,
  • mit Zustimmung unter stillschweigender Duldung,
  • zur Nutzung tatsächlich offenstehen und gewidmet sind.Genau das trifft auf den Platz hinter dem Bockumer Rathaus zu, so dass dieser zukünftig „Am Zeughaus 1“ heißen soll.Zu 3) Darüber hinaus soll auch die Bushaltestelle (Linie 047), die sich heute auf der Glindholzstraße befindet und den Namen „Bockumer Platz“ trägt, in „Am Zeughaus“ umbenannt werden.

Zusammen mit der SWK soll die entsprechende Umbenennung geprüft und umgesetzt werden.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Antrag mit der Prinzengarde abgestimmt ist, die das Vorhaben ausdrücklich unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen