Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der Flächen im Krefelder Stadtteil Gellep-Stratum sind kraft Satzung Mitglieder im Deichverband Meerbusch-Lank. Es handelt sich um Flächen östlich der Düsseldorfer Straße, die durch den Rheindeich im Lanker Rheinbogen vor Hochwasser geschützt werden.
Aufgrund der topographischen Lage ergibt sich die Besonderheit für die Verantwortlichkeit des Deichverbandes für den Hochwasserschutz in Gellep-Stratum. Diese gilt auch für die Flächen der Stadt Krefeld in diesem Bereich. Die Stadt Krefeld ist deshalb auch heute Mitglied im Deichverband und zahlt entsprechende Beiträge.
Die Kosten des Deichschutzes am Rhein werden in Krefeld seit Jahrzehnten aus dem städtischen Haushalt beglichen und nicht auf die „Rheinanlieger*innen“ umgelegt. Für die Anwohner*innen in Gellep-Stratum mit Grundstücken östlich der Düsseldorfer Straße entsteht jedoch aufgrund der Zugehörigkeit zum Deichverband Meerbusch-Lank praktisch eine finanzielle Doppelbelastung.
Durch entsprechende Anträge in den Sitzungen des Rates der Stadt Krefeld vom 20.08.2020 sowie 18.03.2021 haben die unterzeichnenden Fraktionen diese Thematik bereits in die politische Beratung eingebracht.
Hierbei zeichneten sich im Dialog mit der Verwaltung unterschiedliche Lösungsansätze ab, die eine Gleichbehandlung aller Krefelder Grundstückseigentümer*innen hinsichtlich der Beitragspflicht zum Ziel hatten. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung mit den jeweiligen Beschlüssen um eine tiefergehende Prüfung und Vorbereitung der Umsetzung beauftragt.
Aus Sicht des Kommunalbetriebes Krefeld, der sich in der Folge mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt hat, böte sich hierzu eine Satzungsänderung des Deichverbandes Meerbusch-Lank an.
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen für die Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 10.11.2021 um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages unter o.a. Tagesordnungspunkt.
Antrag:
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, den Kommunalbetrieb Krefeld aufzufordern – mit dem Ziel einer (finanziellen) Gleichbehandlung von Grundstückseigentümer*innen im Stadtgebiet Krefeld, deren Flächen im Gebiet des Deichverbandes Meerbusch-Lank liegen – in Kooperation und im Einvernehmen mit dem Deichverband Meerbusch-Lank eine Satzungsänderung zum 01.01.2025 juristisch und verwaltungsorganisatorisch vorzubereiten.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Krefeld die Verwaltung,
a) die hierfür ggf. durch Beratungs- und Umsetzungsleistungen erforderlichen finanziellen Mittel im städtischen Zuschuss an den Kommunalbetrieb abzubilden, sowie
b) die ordnungsgemäße Wahrnehmung der sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten durch den Kommunalbetrieb verwaltungsseitig sicherzustellen, u.a. durch die Ermittlung und sukzessive Bereitstellung der für die Zahlung des entstehenden Beitragsaufkommens erforderlichen zusätzlichen jährlichen Mittel im städtischen Zuschuss an den Kommunalbetrieb in der Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen