ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG WEST

Überarbeitung der Erhaltungssatzungen Lindental-Nord und Lindental-Süd

Vorlagennummer

6016/24 A

Behandelt am

19. März 2024

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Siedlergemeinschaft Edelstahl und dem Bürgerverein Lindental-Gatherhof, die Erhaltungssatzungen Lindental-Nord und Lindental-Süd zu überarbeiten. Insbesondere die Arbeitshilfen sind den heutigen Umständen bezüglich energetischer Sanierungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie modernen Heizungsanlagen anzupassen.

Begründung
Die Erhaltungssatzungen zeigen ihre Wirkungen, werden jedoch im Detail nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wohngebäuden gerecht. So ermöglichen die Arbeitshilfen der Satzungen „untergeordnet Solarkollektoren und -module in Dachebene“, was bedeutet, dass weniger als 50% der Dachflächen z.B. für Photovoltaikanlagen genutzt werden dürfen. Bei den teilweise zu einer Seite länger gezogenen Dächern ist je nach Dachausrichtung und Sonnenlauf eine Belegung von mehr als 50% sinnvoll. Bei Häusern mit Anbauten, Garagen, Terrassen- und Vordächern sowie alten Ställen sieht die Satzung nicht vor, diese auch mit einer Photovoltaikanlage ausstatten zu können. Generell sollte die Gestaltung der Satzung so erfolgen, dass auch zukünftige Formen der erneuerbaren Energien wie kleine Windkraftanlagen oder -turbinen ermöglicht werden. Für die Fassadengestaltung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass nach Dämmung neben den vorhandenen auch weitere Ziegelsteine „hinzu“ kommen können, da nach einer Aufdämmung natürlich mehr Fläche abgedeckt werden muss. Es sollte klargestellt werden, ob eine Begrünung der Fassade und das Anbringen einer Photovoltaikanlage gestattet ist. Außerdem sollte die Aufstellung von Wärmepumpen mit aufgenommen werden.