Eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung macht es möglich: Im Umfeld von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern kann künftig auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und…