Die Verwaltung wird um Auskunft zum Stand der Bearbeitung der vom Umweltausschuss im Februar 2021 beschlossenen Vorlage 670/21 E, “Erstellung eines neuen stadtweiten Luftqualitätsgutachtens (Grob- und Feinscreening) zur Ermittlung weiterer Potenziale zur Verbesserung der Luftbelastung in Krefeld“ gebeten.
Zusätzlich soll erläutert werden, ob die von der World Health Organization überarbeiteten Leitwerte zur Luftreinheit bereits projektbezogen berücksichtigt werden.
Begründung
Erstmals seit 15 Jahren hat die WHO im September ihre globalen Leitlinien bzgl. der Luftqualität aktualisiert und die Anforderungen dabei deutlich angehoben. Die neuen Leitlinien empfehlen eine Absenkung der mittleren jährlichen Feinstaubkonzentration von 10 μg/m3 auf 5 μg/m3 und eine deutliche Verringerung der mittleren jährlichen Stickstoffdioxidkonzentration auf ein Viertel (10 μg/m3) der bisherigen Richtlinie (40 μg/m3). Neu aufgeführt wird erstmalig auch ein jährlicher Mittelwert für Ozon von 60 μg/m3. Die WHO begründet diese Aktualisierung mit dem Verweis auf die erheblichen Auswirkungen verschmutzter Umgebungsluft auf den menschlichen Organismus und die Gesundheit.
Die WHO-Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, jedoch ist es mehr als wahrscheinlich, dass sie Einzug in die gesetzlichen Grenzwerte der EU in Form einer Aktualisierung finden werden und sollten daher während der Erstellung des Luftqualitätsgutachtens Berücksichtigung finden.