ANTRAG

Prüfung von Parkmöglichkeiten für vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen

Vorlagennummer

7829/25 A

Behandelt am

17. Juni 2025

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Krefeld eine Regelung für Parkerleichterungen für Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen möglich ist. Sollte diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führen, wird die Verwaltung gebeten, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

Begründung:

Für Menschen, die vorübergehend – etwa in Folge einer Operation oder eines Unfalls – in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, existieren in einigen Städten und Bundesländern bereits entsprechende Parkerleichterungen beispielsweise das vorübergehende Parken in eingeschränkten Halteverbots- oder Fußgängerzonen, um die Wege zu verkürzen. Im Gegensatz zum Parkausweis für Menschen mit Behinderung, der bestimmte Voraussetzungen wie das Vorliegen eines Merkzeichens erfordert, können gesonderte Parkausweise für vorüber- gehend mobilitätseingeschränkte Personen eine wichtige Unterstützung im Alltag darstellen und helfen, zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür ist die Nachbarstadt Mönchengladbach. Dort wird ein spezieller Parkausweis für Personen ermöglicht, deren Einschränkungen vorübergehend und nicht länger als sechs Monate bestehen und mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. (Quelle: https://ser-vice.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/818618/show)

Bei der Prüfung durch die Stadtverwaltung sollen auch die Kommunen, Kreise und Bundesländer berücksichtigt werden, in denen bereits entsprechende Regelungen existieren, um von deren Erfahrungen für eine mögliche Einführung in Krefeld zu profitieren.