In Krefeld entfallen mehr als 50 % der Treibhausgasemissionen auf den Wärmesektor, ohne Berücksichtigung der Emissionshandelsbetriebe. Dieser Sektor spielt damit eine entscheidende Rolle bei der Verfolgung des 1,5-Grad Ziels.
Julia Müller, Fraktionsvorsitzende und klimapolitische Sprecherin der Ratsfraktion der Grünen, betont: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die kommunale Wärmeplanung in Krefeld im Schulterschluss der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Krefeld vorangetrieben wird. Die vorliegende Projektskizze umreißt die Strategie, wie diese Mammutaufgabe gemeinsam angegangen wird.”
Sabine Fochler, klimapolitische Sprecherin der SPD Fraktion, ergänzt: „Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer kommunalen Wärmeplanung sind mitentscheidend für die Erreichung unserer Klimaschutzziele. Die Planung bietet künftig eine klare Orientierung für alle Akteure in Krefeld. Sie lenkt notwendige Investitionen und zeigt auf, wo und wie die Stadt den Transformationsprozess unterstützen wird. Grundsätzlich ist uns bei der Klimaneutralität wichtig, dass die Maßnahmen identifiziert werden, die sich realistisch umsetzen und vor allem auch finanzieren lassen“, merkt Fochler einen für die Sozialdemokraten wichtigen Punkt an. Hierbei müssten sowohl die Bürger:innen mit genommen werden, als auch die Möglichkeiten des städtischen Haushalts berücksichtigt werden. Schon jetzt sei klar, so Fochler, dass Städte in der Größenordnung wie Krefeld die Kosten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele nicht alleine schultern werden können.
„Es muss allen Beteiligten klar sein, dass Maßnahmen zum Klimaschutz teuer sind, insbesondere die Transformation der Wärmeversorgung einschließlich der notwendigen Sanierungen. Allerdings ist die kostspieligste Variante, der Klimakrise zu begegnen, die des „weiter so wie bisher“. Die dadurch entstehenden absehbaren Folgekosten einer sich immer weiter zuspitzenden Krisensituation übersteigen die Kosten für die geplanten Klimaschutzmaßnahmen deutlich. Daher ist es nur sinnvoll, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, um die viel höheren Folgekosten zu vermeiden.“ ergänzt Julia Müller.
Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch informell, da sie in Nordrhein-Westfalen nicht gesetzlich verankert ist. Die Bundesregierung arbeitet jedoch an einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG), dessen Referentenentwurf sich derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung befindet und am 01.01.2024 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz wird den Ländern die Verantwortung für die Wärmeplanung in ihrem Hoheitsgebiet auferlegen. Es wird erwartet, dass das Land NRW die Aufgabe an die Kommunen delegieren wird, wie es aufgrund der Bedeutung der Thematik in anderen Bundesländern bereits im Vorgriff auf die Bundesgesetzgebung geschehen ist. Sowohl Land als auch Bund befinden sich demnach in der Folge auch in der Pflicht, die Kommunen bei der Umsetzung finanziell zu unterstützen und hierfür weitere Fördermöglichkeiten zu schaffen.