ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG UERDINGEN

Öffnung der Bruchstraße gegen die Einbahnstraßenrichtung

Vorlagennummer

5298/23 A

Behandelt am

17. Oktober 2023

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Beschlussentwurf

Die Bezirksvertretung Uerdingen beschließt:

  1. Die Einbahnstraßenrichtung der Bruchstraße wird umgekehrt.
  2. Die Bruchstraße wird gegen die Einbahnstraßenrichtung für den Radverkehr freigegeben.Ein roter Sicherheitsstreifen wird von Am Zollhof bis Burgstraße auf der westlichen Seite aufgebracht. Am Ende Am Marktplatz wird in Fahrtrichtung Am Rheintor vor dem roten Streifen mit einem Schild auf den kreuzenden Radverkehr hingewiesen.
  3. Beide oben genannten Maßnahmen sollen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen vor, oder während der Umbauarbeiten der Kronenstraße umgesetzt werden.

Begründung

Die Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung begünstig den Abfluss des MIV aus dem historischen Zentrums Uerdingens und verhindert die Nord-Süd Durchfahrt über Bruchstraße-Burgstraße für den MIV.
Durch die Öffnung der Bruchstraße gegen die Einbahnstraßenrichtung wird die Bruchstraße in Verbindung mit der Burgstraße zur besten und schnellsten Nord-Süd-Achse für den Radverkehr durch das Zentrum von Uerdingen. Sie stellt gerade im Berufsverkehr eine sichere und attraktive Alternative zur Kurfürstenstraße dar.

Der erleichterte Abfluss aus dem Zentrum für den MIV und das attraktive Angebot für den Radverkehr entlasten die Kronenstraße, die damit für den Fußverkehr attraktiver wird.