ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG FISCHELN

Neubau einer dreigruppigen Kita am Weidenröschenweg -Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Vorlagennummer

603/21 E

Behandelt am

9. März 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin,

die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung Fischeln beantragen zu o.g. Tagesordnungspunkt wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt die Vorlage 331/20 zur Kenntnis und verbindet diese mit folgenden Forderungen an die Verwaltung:

  1. Für einen sicheren Betrieb der Kita und zur Vermeidung unübersichtlicher und sicherheitsgefährdender Situationen (Spielstraße) in der Zeit des Bringens und Abholens der Kinder sowie zum Schutz der Anwohner*innen vor unnötigen Belastungen, sind geeignete verkehrliche Vorkehrungen vor allem zur Vermeidung unnötiger Bring- und Hol-Verkehre zwingend erforderlich. D.h. an der Kita darf neben einem Behindertenparkplatz nur ein weiterer Parkplatz für andere unabweisbare Zwecke eingerichtet werden. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder mit dem PKW zur Kita bringen, sind daher parallel zur Errichtung der KiTa genügend Parkplätze am Rande bzw. außerhalb der Wildkräutersiedlung an der Dohmenstraße bzw. Willicher Straße zu schaffen und diese während der Betriebszeiten der Kita in geeigneter Weise für diesen Zweck zu sichern.
  2. Zur Berücksichtigung von Anwohner*inneninteressen prüft das Zentrale Gebäudemanagement in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung für die Außenanlage geeignete – in das pädagogische Konzept passende – Maßnahmen.

Begründung:

Der Siedlungsbereich Wildkräutersiedlung ist ausdrücklich ohne Durchgangsverkehr konzipiert und gänzlich als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen und ausgestaltet. Dies bietet ein hohes Maß an Verkehrssicherheit für alle Erwachsenen und Kinder. Diese Sicherheit soll in vollem Umfang erhal- ten bleiben. Daher darf keinerlei Anreiz bestehen in die Siedlung einzufahren, sonst entstehen insbesondere in den Stoßzeiten zwangsläufig unübersichtliche und sicherheitsgefährdende Situationen für Kinder und Eltern. Ferner sollten Charakter und Qualität des Wohnbereiches durch Verkehrsströme zur neuen Kita nicht beeinträchtigt werden. Dies erfordert Planung und Realisierung geeigneter verkehrlicher Vorkehrungen zeitgleich mit der Errichtung der Kita. Aus den genannten Gründen sind daher Parkmöglichkeiten an der KiTa auf das aus rechtlichen und funktionalen Gründen erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Alle sonst für erforderlich gehaltenen Parkmöglichkeiten, sowohl für Beschäftigte als für die Eltern, sind außerhalb der Siedlung, d.h. an der Dohmenstraße bzw. Willicher Straße zeitnah zu planen, zu bauen und für die Betriebszeiten der Kita in geeigneter Weise zu sichern, so dass sie mit Inbetriebnahme der Kita nutzbar sind. Dies vermeidet Verkehr in der Siedlung und schafft gleichzeitig etwas mehr Platz für differenziert und anregend gestaltete, kindgerechte Spielflächen im Freien.

Mit freundlichen Grüßen