ANTRAG

Krefeld – sicherer Ort für Frauen 

Vorlagennummer

5403/23 A

Behandelt am

2. November 2023

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum, aber auch am Arbeitsplatz und im Ehrenamt verstehen wir als unsere gemeinsame Verantwortung. In diesem Sinne geht der Rat der Stadt Krefeld voran und stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Übergriffigkeit und Sexismus am Arbeitsplatz und im Ehrenamt.

Auf dieser Basis beantragen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den o. g. Punkt auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Krefeld zu setzen und folgenden Beschlussentwurf aufzurufen.
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt,

  1. Krefeld zu einem sicheren Ort für Frauen zu erklären und einerseits Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit von Frauen im öffentlichen und privaten Umfeld gewährleisten, und alle Formen von Gewalt gegen Frauen ausdrücklich zu ahnden.
  2. einen direkten und permanenten Zugang zu spezialisierten, sicheren und umfassenden Unterstützungsdiensten für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher und sexueller Gewalt, wie Frauenhäusern, zu gewährleisten. Die Kapazität dieser Unter- stützungsdienste wie z. B. Frauenhäusern wird regelmäßig überprüft und Ausbaubedarfe, nebst einer Schätzung der notwendigen finanziellen Mittel, werden den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt. Ziel ist es, die notwendige Unterstützung auch tatsächlich leisten zu können. Dabei ist sicherzustellen, dass die für die diskriminierungsfreie Aufnahme und Bearbeitung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt zuständigen Stellen unverzüglich reagieren, sowie Maßnahmen zum wirksamen und sofortigen Schutz der Opfer und ihrer Kinder vorsehen.
  3. mit der Polizei ein Präventionskonzept zu erarbeiten und den zuständigen Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.
    • Im Rahmen dieses Präventionskonzepts auch eine Informationskampagne zu etablieren, die auf die Gefahren von sexistischer Werbung und auf mögliche Hilfsangebote wie etwa das Beschwerdeformular des Deutschen Werberates hinweist.
    • Im Rahmen des Präventionskonzepts Vorschläge zu erarbeiten, wie bei der weiteren Ausgestaltung öffentlicher Dienstleistungen wie Straßenbeleuchtung, öffentliche Verkehrsmittel oder die personelle und finanzielle Ausstattung sozialer Dienste, die sich um Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt kümmern, systematisch die Sicherheit und die Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt werden können.
    • Ein Punkt des Präventionskonzeptes sollte die statistische Erhebung und Veröffentlichung von Daten über Gewalt in der Partnerschaft und die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts (Femizide) sein, um zur Prävention und Bekämpfung dieser Formen von Gewalt beizutragen.
  1. Bei der Entscheidung über Haushaltsmaßnahmen, die öffentliche Dienstleistungen wie Straßenbeleuchtung, öffentliche Verkehrsmittel oder die personelle und finanzielle Ausstattung sozialer Dienste, die sich um Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt kümmern, betreffen, systematisch die Sicherheit und die Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen.
  2. Aufklärungsprogramme/Schulungen/Präsentationen in öffentlichen Einrichtungen etwa in der Mediothek oder in Kindertagesstätten als Ergänzung der Lehrpläne für Sexualerziehung durchzuführen und von frühester Kindheit an zum Thema “Auswirkungen geschlechtsspezifischer Belästigung und Gewalt” zur Verfügung zu stellen.
  3. Als Ergänzung zum Gleichstellungsplan regelmäßige Schulungen zum Thema Geschlech- tersensibilität für die Verwaltung sowie zugeordnete Organisationen anzubieten, die insbesondere folgende Aspekte abdecken: Information über Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, Sensibilisierung in Bezug auf Diskriminierung, Verhalten bei Verdachtsmomenten.
  4. die Öffentlichkeit durch Kommunikationskampagnen rund um den Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (25. November) für geschlechtsspezifische Gewalt zu sensibilisieren und dabei auch die Opfer darüber zu informieren, wo und wie sie Hilfe finden können.