Beschlussentwurf
Die Stadtverwaltung stellt dar, wie der Strombedarf der kommunalen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf nachhaltig produzierten Strom aus erneuerbaren Energien umgestellt werden kann. Dabei soll sowohl die Möglichkeit des Strombezugs aus erneuerbaren Energien mit „Grüner Strom”- oder “ok-power”-Label, als auch aus nicht gelabeltem Ökostrom geprüft werden. Teil der Darstellung soll dabei das Minderungspotenzial bezogen auf die CO2-Emissionen, eine etwaige Förderung des EE-Zubaus sowie die finanziellen Auswirkungen sein.
Begründung
Der Bezug von Ökostrom leistet einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Energiewende. Bei dem Rückgriff auf zertifizierten Strom mit entsprechenden Labeln wird sichergestellt, dass mit dem Strombezug der Neubau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch den Lieferanten aktiv gefördert wird.
Dieser Beschluss bietet die Chance, eine nachhaltigere Ausrichtung der Stromversorgung der Verwaltung gemeinsam mit den städtischen Tochtergesellschaften zu realisieren. Entsprechende Maßnahmen sind in anderen Kommunen bereits umgesetzt worden, exemplarisch wird die Stadt Düsseldorf genannt (Ratsbeschluss 10/2022).