Antrag

Prioritätenliste für Baumpflanzungen

Vorlagennummer

3043/22 A

Behandelt am

3. Mai 2022

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Bäume im öffentlichen Raum der Stadt erfüllen viele Aufgaben gleichzeitig: Prägung des Stadtbildes, positiver Einfluss auf das Stadtklima und Hilfe zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Lebensraum für Tiere und Insekten, unverzichtbarer Beitrag für Wohn- und Lebensqualität im unmittelbaren Wohnumfeld und vieles mehr. Erhaltung und Wiederherstellung eines guten Bestandes sind daher wesentlich für alle Menschen in einer liebens- und lebenswerten und zukunftsfähigen Stadt.

Die im Oktober des letzten Jahres vom Kommunalbetrieb Krefeld gelieferten Zahlen hinsichtlich der Entwicklung der Fällungen sowie Nachpflanzungen für die Jahre 2016-2021 resultieren seit dem Jahr 2018ff. in einer deutlichen Lücke zwischen entnommenen und nachgepflanzten Bäumen. Innerhalb der letzten 4 Jahre wurden 3000 Bäume gefällt, ohne für einen Ersatz zu sorgen.

Um den aus vielen Gründen seit Jahren rückläufigen Baumbestand im städtischen Raum wieder zu erweitern, werden von der Stadt jedes Jahr in erheblichem und noch ausbaufähigen Umfang Bäume neu- und nachgepflanzt. Dies wird von den Bürgerinnen und Bürgern mit großer Freude wahrgenommen und sehr begrüßt. Allerdings fragen sich viele, wer nach welchen Gesichtspunkten entscheidet, wo und wann welche Bäume gepflanzt werden. Mehr Transparenz über die Baumpflanzungen kann dazu beitragen,

  • das Interesse an Bäumen in der Stadt zu erhalten,
  • die Motivation zu stärken sich in der ein oder anderen Form selber zu engagieren,
  • die Bereitschaft weiter zu erhöhen, selbst aktiv am Gelingen von Nachpflanzungen mitzua-rbeiten und zu Erhalt vorhandener Bäume beizutragen.

Krefeld hat in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit Prioritätenlisten (z.B. Bebauungspläne, Schulsanierungen) gemacht. Es wäre daher hilfreich, wenn die Verwaltung für die Neu- und Nachpflanzung von Bäumen im städtischen Raum Kriterien wie beispielsweise

  • Ästhetische Aufwertung von Stadtparks oder im Umfeld von Sehenswürdigkeiten
  • Gestaltung/Wiederherstellung von historischen Alleen oder Ortseingangsstraßen
  • Besonders hitzebelastete Bereiche/Plätze der Stadt
  • Lärmminderungs- oder Luftreinhaltemaßnahmen, insbesondere an viel befahrenen Straßen
  • Nach Ortsrecht geschützte Bäume
  • Verbesserung der Lebens-und Aufenthaltsqualität in besonders verdichteten oder belasteten Teilen der Stadt
  • Nutzung von Fördermitteln
  • Günstige Standortbedingungen, um eine möglichst lange Standzeit zu ermöglichen in einer öffentlich zugänglichen Liste zusammenfasst und mit entsprechenden Priorisierungspunkten versehen würde. Des Weiteren wäre es wünschenswert, wenn den Bezirksvertretungen, dem Umweltausschuss und der Öffentlichkeit die darauf basierende jährliche Pflanzliste vorliegt, bevor der Kommunalbetrieb mit der Umsetzung beginnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt daher:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Sie erstellt eine Kriterienliste samt Priorisierungsvorschlag und legt diese dem Ausschuss im Herbst/Frühwinter 2022 zur Entscheidung vor.
  2. Die Prioritätenliste wird möglichst noch für die geplanten Pflanzungen 2023, spätestens für die Pflanzungen 2024 angewendet.
  3. Im Lichte der gesammelten Erfahrungen schlägt die Verwaltung in späteren Jahren dem Ausschuss bedarfsorientierte Weiterentwicklungen und Änderungen vor.
  4. Die Pflanzliste für 2023 und das jeweils kommende Jahr wird den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben, dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und dann veröffentlicht, bevor der Kommunalbetrieb mit der Umsetzung beginnt.
  5. Spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres wird dem Ausschuss eine Übersicht vorgelegt, welche Pflanzungen laut Prioritätenliste geplant waren, welche Gelder dafür summarisch im Haushalt hinterlegt wurden, und welche Pflanzungen tatsächlich vorgenommen wurden, einschließlich der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel (summarisch).