Beschlussentwurf
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Umsetzung einer Hundesteuerbefreiung bei Aufnahme von Tieren aus dem kommunalen Tierheim vor? Liegen Ergebnisse für das Tierheim Krefeld und das Tierheim Moers als zuständige Fundtierstelle vor?
- Plant die Verwaltung auf Grundlage dieser Ergebnisse die Umsetzung einer (ggf. befristeten) Hundesteuerbefreiung bei Aufnahme von Tieren aus dem kommunalen Tierheim? Falls ja, in welcher Form und unter Einbezug welcher Kriterien soll dies geschehen? Falls nein, welche Hürden sprechen gegen die Umsetzung?
- Sieht die Verwaltung die Möglichkeit eine entsprechende Befreiung auch auf die Aufnahme von Tieren von Tierschutzvereinen auszuweiten? Welche Kriterien müssten hierfür erfüllt werden?
Begründung
In einem Artikel der Westdeutschen Zeitung vom 29. Januar 2020 wurde über das “Mannheimer Modell” zur Hundesteuerbefreiung bei der Übernahme von Tieren aus dem kommunalen Tierheim berichtet. In diesem Artikel wird mit folgender Aussage des OB darauf verwiesen, dass die Verwaltung der Stadt Krefeld die Übernahme und Umsetzung eines solchen Modells prüft: “Wir haben Ihre Anregung für eine mögliche Vorbereitung einer solchen Entscheidungsfindung bereits an die entsprechende Fachverwaltung weitergegeben und dort […] um Rückmeldung zur Umsetzbarkeit in Krefeld gebeten.”
Das Modell der Hundesteuerbefreiung wird in unterschiedlicher Ausgestaltung bereits auch in anderen Städten, wie Duisburg, Düsseldorf oder Berlin umgesetzt.
Quellen: https://www.wz.de/nrw/krefeld/werden-tiere-aus-dem-heim-in-krefeld-von-der-hundesteuer- befreit_aid-48618235
https://www.duesseldorf.de/steueramt/hundesteuer.html https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq- steuern/artikel.8848.php