Die Bezirksvertretung Fischeln beschließt die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Dohmenstraße von derzeit 50 km/h auf 30 km/h. Im Falle einer nicht realisierbaren Umsetzung soll alternativ auf die Durchführung baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zurückgegriffen werden.
Begründung
Aufgrund ihrer parallelen Straßenführung wird die Dohmenstraße in Stoßzeiten häufig als Ausweichstrecke zur Kölner Straße genutzt, wenn diese stark befahren ist. Die Dohmenstraße ist dabei durch das Fehlen von Kurven oder sonstigen Einschränkungen auf ihrer gesamten Länge gut befahrbar und verleitet daher vielfach zu schnellem Fahren. In der Folge besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Erst vor wenigen Tagen kam es auf der Dohmenstraße zu einem Unfall mit Todesfolge, bei dem eine Fußgängerin beim Überqueren der Straße von einem PKW trotz Vollbremsung erfasst wurde.
Vor diesem Hintergrund fordern die antragsstellenden Fraktionen eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h bzw. alternativ die Realisierung baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, begleitet von der Durchführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen.