Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat:
- Die bisher im Haushaltsplanentwurf unter Projekt 7.661046 vorgesehenen Mittel für den Surfpark werden gestrichen (750.000 Euro im Jahr 2024).
- Das Bebauungsplanverfahren 836 „östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße“ wird eingestellt.
Die Bezirksvertretung Uerdingen empfiehlt dem Rat:
- Die bisher im Haushaltsplanentwurf unter Projekt 7.661046 vorgesehenen Mittel für den Surfpark werden gestrichen (750.000 Euro im Jahr 2024).
- Das Bebauungsplanverfahren 836 „östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße“ wird eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat:
- Die bisher im Haushaltsplanentwurf unter Projekt 7.661046 vorgesehenen Mittel für den Surfpark werden gestrichen (750.000 Euro im Jahr 2024), sofern der Rat die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens 836 beschließt.
Die Bezirksvertretung Ost nimmt zur Kenntnis:
- Das Bebauungsplanverfahren 836 „östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße“ wird eingestellt.
Der Rat beschließt:
- Die bisher im Haushaltsplanentwurf unter Projekt 7.661046 vorgesehenen Mittel für den Surfpark werden gestrichen (750.000 Euro im Jahr 2024).
- Das Bebauungsplanverfahren 836 „östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße“ wird eingestellt.
Begründung
Über den Haushaltsplanentwurf wurde erstmals eine Information veröffentlicht, welche finanziellen Mittel der öffentlichen Hand zur Realisierung des Projekts Surfpark nach dem antizipierten Satzungsbeschluss notwendig werden. Diese Information ist von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Tragweite dieses Vorhabens, neben der bereits stattfindenden erheblichen Bindung von personellen Ressourcen seit seiner Einleitung, abschätzen zu können. In der Vergangenheit konnte keine Mehrheit für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens erzielt werden. In der Diskussion angesichts des Haushaltsplanentwurfs in der Bezirksversammlung Ost wurden deutlich, dass ein Wille besteht, die Mittel für die Infrastrukturmaßnahmen, die durch den Surfpark nötig werden, ersatzlos zu streichen. Eine solche ersatzlose Streichung der investiven Mittel aus allen Haushaltsjahren bis einschließlich 2028 stellt für uns eine Folge aus dem in diesem Antrag vorgeschlagenen Beschluss zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens dar.