Die Bezirksvertretung Fischeln beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem ausgewiesenen getrennten Geh- und Radweg (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 241) auf der Kölner Straße zwischen Untergath und Johannes-Blum-Straße vorzunehmen.
Begründung
Der vorhandene Radweg auf der Kölner Straße zwischen Untergath und Johannes-Blum-Straße ist, beispielsweise im Abschnitt zwischen Lefarth- und Kapellenstraße in Nähe des Spiel- und Bolzplatzes, aufgrund des völligen Verschwindens der Farbe bzw. des Trennstreifens inkl. der dazugehörigen Piktogramme nicht mehr als Radweg erkennbar.
Für Radfahrerinnen und Radfahrer besteht auf diesem Abschnitt eine Radwegbenutzungspflicht. Eine Ausweichmöglichkeit auf die Straße ist nicht gegeben. Der vorhandene Ist-Zustand lässt Fußgängerinnen und Fußgänger hier davon ausgehen, der Bereich sei allein ein Gehweg. Die ausreichende verkehrliche Sicherheit ist somit nicht mehr gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund fordern die antragsstellenden Fraktionen die Überprüfung und Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und Entschärfung der Gefahrensituation führen.