ANTRAG

Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 862 (Erweiterung d. Postfrachtzentrums)

Vorlagennummer

7316/25 A

Behandelt am

18. Februar 2025

Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften beschließt, die Rahmenbedingungen zur Erweiterung des Postfrachtzentrums innerhalb des Bebauungsplans 862 nach umweltverträglichen Gesichtspunkten zu verändern.

Dazu sollen folgende Bedingungen zusätzlich zu den bereits festgelegten Maßnahmen eingehalten werden:

1. Die bereits im Bebauungsplan 804 festgesetzte umlaufende Eingrünung des Geländes des Postfrachtzentrums durch Gehölze soll insbesondere im Osten und Südosten des Plangeländes im Rahmen der verfügbaren Flächen derart ausgeweitet werden, dass die wegfallenden Flächen für die Landwirtschaft durch Gehölzflächen kompensiert werden, die als Trittstein- bzw. Vernetzungselemente fungieren können und sowohl von mobileren Tierar-ten wie z. B. größeren Säugetieren, Fledermäusen und Vögeln als auch von kleineren Tier-arten (Insekten, Kleinsäuger), als Versteckplätze und Nahrungshabitate genutzt werden können. Diese soll möglichst 10 m breit sein, aber wo die Rahmenbedingungen es nicht zu-lassen eine Mindestbreite von 3 m nicht unterschreiten.

2. Ausweitung der Dach- und Fassadenbegrünung, welche auch im Bebauungsplan 804 bereits für neu zu errichtende Gebäude vorgesehen war, aber nicht konsequent umgesetzt wurde. Dabei soll auch geprüft werden soll, ob Bestandsgebäude soweit ertüchtigt werden können, dass Dachbegrünungen oder zusätzliche PV-Anlagen installiert werden können.

3. Bestandsgebäude sollen mit bodengebundenen Pflanzen an den Fassaden begrünt werden. Dabei sollte abseits der Ladeöffnungen in den Hallen eine Begrünung von mindestens 50% der Fassade angestrebt werden.

4. Weitere Artenschutzmaßnahmen wie Ausgleichsgebiete mit Blumenwiesen und Bewaldungen sind mit der UNB zu prüfen und zeitnah umzusetzen.

5. Es ist zu prüfen, in wie weit das Gelände für die Errichtung einer Windenergieanlage geeignet ist, und sofern diese Eignung vorliegt, ist ein entsprechendes Genehmigungsverfahren einzuleiten.

6. Die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen 1-4 erfolgen in Kooperation mit dem Naturschutzbund und werden in den Folgejahren regelmäßig überprüft.

7. Es ist zu prüfen, ob und zu welchen Kosten ein Bahnanschluss am Standort realisiert werden kann.

8. Sämtliche Maßnahmen zum Ausgleich der negativen Folgen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz und Verkehr werden dem Betreibers des Postfrachtzentrums in Rechnung gestellt.

Begründung
Das Postfrachtzentrum an der Anrather- / Hückelsmaystraße wurde seinerzeit ohne das Hinzuziehen der UNB und ohne Bebauungsplan im Landschaftsschutzgebiet Oberbenrad/Forstwald von der Bezirksregierung genehmigt. Dabei wurde bewusst auf eine umweltfreundliche Schienenanbindung verzichtet und der zu erwartende beträchtliche LKW-Verkehr in Kauf genommen. Im Zuge von Klimakrise und Artensterben sehen wir uns verpflichtet, damals versäumte Umweltschutzmaßnahmen nachzuholen. Im Falle des Postfrachtzentrums und der geplanten Erweiterung betrachten wir daher die Aufstockung von ökologischen Maßnahmen zur Steigerung der Umweltverträglichkeit des Betriebs als unumgänglich.