ANTRAG

Antrag zur Umschichtung der Mittel für die beleuchtete Laufstrecke am Elfrather See zugunsten einer beleuchteten Laufstrecke in der Krefelder Innenstadt

Vorlagennummer

5970/24 A/p>

Behandelt am

13. Mai 2024

Ratsinformationssystem

Die für die Installation einer beleuchteten Laufstrecke am Elfrather See vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro sollen stattdessen für die Planung und Errichtung einer beleuchteten Laufstrecke in der Krefelder Innenstadt verwendet werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für eine beleuchtete Laufstrecke zu prüfen (u.a. Kaiser-Wilhelm-Park).

Begründung
Der bisher geplante Standort am Elfrather See ist am Stadtrand gelegen und hauptsächlich mit dem Auto erreichbar, was die Zugänglichkeit einschränkt und zu einer höheren Umweltbelastung führt. Zudem befindet sich in diesem Bereich eine hohe Konzentration schützenswerter Tierarten, die durch Lichtverschmutzung gefährdet werden könnten. Insbesondere im Nord-Osten, der laut Masterplan Elfrather See durch Projekte zum Artenschutz geprägt werden soll, ist die angedachte Streckenführung nicht nachvollziehbar. Diese Aspekte widersprechen den Prinzipien des umweltbewussten und bürgernahen Handelns, für die sich unsere Fraktion einsetzt.

Eine zentraler gelegene Laufstrecke zur Krefelder Innenstadt, wie im Kaiser-Wilhelm-Park, würde nicht nur die Erreichbarkeit für die Bürger*innen verbessern, sondern auch bestehende Infrastrukturen nutzen und so den ökologischen Fußabdruck einer solchen Anlage verringern. Der Bedarf für verbesserte Sport- und Freizeitmöglichkeiten in zentralen Lagen ist angesichts des Klimawandels und der Verlagerung von Aktivitäten in die kühleren Morgen- und Abendstunden dringlicher geworden. Die Öffnung von Bezirkssportanlagen für die Allgemeinheit könnte als ergänzende Maßnahme betrachtet werden, um den Bedarf an beleuchteten, zugänglichen Sportstätten zu decken, ohne zusätzliche Umweltauswirkungen zu verursachen.

Durch diesen Antrag wollen wir sicherstellen, dass die städtischen Mittel in einer Weise eingesetzt werden, die sowohl den Bedürfnissen der Bürger*innen als auch den Umweltstandards gerecht wird.