ANTRAG

Prüfauftrag zur Erweiterung der Nutzung von Bodycams auf weitere Mitarbeitende der Ordnungsbehörde und Personal im Außendienst

Vorlagennummer

5878/24 A

Behandelt am

20. Februar 2024

Ratsinformationssystem

In Bezug auf die Antwort der Verwaltung bzgl. der Anfrage der SPD-Fraktion zu Evaluierung des Krefelder Sicherheitskonzepts vom 15.11.2023 (Vorl.-Nr. 5551/23 Af) und der hier ausgeführten positiven Bewertung der zusätzlichen Arbeitsausstattung sowie insbesondere die als „Mehrwert im Bereich Beweissicherung, Eigenschutz und Deeskalation“ bezeichneten Bodycams für KOD-Mitarbeitende, beantragen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit den nachfolgend benannten Beschluss zur Beratung aufzurufen. Der Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit beschließt die Verwaltung zu beauftragen, eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams auf weitere Mitarbeitende der Ordnungsbehörde und Personal im Außendienst, z. B. im Bereich der städtischen Verkehrsüberwachungsfachkräfte zu prüfen. Falls die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass eine Ausweitung zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll und notwendig erachtet wird, wird die Verwaltung die hierfür nötigen Maßnahmen (z. B. finanzielle Mittel und Vereinbarung neuer Dienstvereinbarungen) dem Ausschuss zur Beratung vorlegen.

Begründung
Die antragstellenden Fraktionen bewerten den Erfolg der bisherigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Krefelder Sicherheitskonzepts grundsätzlich positiv. Sämtliche ordnungspolitischen Maßnahmen sind aus Sicht von SPD und Grünen Bestandteil eines nicht abgeschlossenen Prozesses, der fortlaufend, sowie aktuelle Entwicklungen bzw. Entwicklungstendenzen reflektierend, angepasst und evaluiert werden muss. Neben den Einzelmaßnahmen des Sicherheitskonzeptes sowie den jeweiligen Wirkungsgraden war und ist es für die antragstellenden Fraktionen ein besonderes Anliegen, die jeweiligen Mitarbeitenden im Ordnungsbereich fachgerecht zu qualifizieren und zu schulen, sowie die jeweils notwendige Ausrüstung bereitzustellen, damit der größtmögliche Schutz geboten werden kann. Dies gilt für die Mitarbeitenden des KOD, ggf. aber auch für weitere städtische Mitarbeitende im Außendienst, wie beispielsweise den Verkehrsüberwachungsfachkräften.