Die Bezirksvertretung Krefeld Nord beschließt, den Radweg R1 auf dem Teilstück durch die private Kleingartenanlage Weyergarten mit einer öffentlichen Beleuchtung zu versehen. Wir bitten die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und die Umsetzung des Beschlusses zu planen. Um die öffentliche Nutzung und Beleuchtung des Weges Weyergarten grundbuchrechtlich abzusichern, soll die Erbengemeinschaft als Eigentümerin des Weges eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen.
Wir bitten die Verwaltung, die Erbengemeinschaft bei der Umsetzung der grundbuchrechtlichen Sicherung zu unterstützen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die öffentliche Beleuchtung des Radwegs R1 auf dem Teilstück durch die private Kleingartenanlage Weyergarten zu realisieren.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung