ANTRAG Bezirksvertretung Mitte

Radverkehrskonzept der Stadt Krefeld – Änderungen 

Vorlagennummer

3968/22 A

Behandelt am

3. November 2022

Ratsinformationssystem

 Die Bezirksvertretung Mitte begrüßt das Radverkehrskonzept Krefeld und empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, folgende Ergänzung/Änderungen für den Stadtbezirk Mitte zu beschließen: 

1. a. Die Breite Str. zwischen Evertsstraße und Südwall wird als Fahrradstraße ausgewiesen (im Maßnahmenplan ist die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Breite Straße nur zwischen Dionysiusplatz und Evertsstraße vorgesehen). Sofortmaßnahme 

b. Die Radvorrangroute zwischen Nord- und Südwall soll über die gesamte Breite Straße geführt werden. 

c. Die Verbindung Breite Str.- Wiedenhofstr.-Scheutenstr. – Mühlenstr.- Wallstr. (im Maßnahmenplan als Radvorrangroute deklariert) wird als Basisnetz heruntergestuft, um Konflikte mit Fußgängern im Bereich der Fußgängerzonen zu vermeiden. 

2. Die Schwertstraße zwischen Ostwall und Philadelphiastraße wird als Fahrradstraße ausgewiesen (im Maßnahmenplan ist die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Schwertstraße nur zwischen Philadelphiastraße und Dießemer Straße vorgesehen). Kurzfristige Maßnahme 

3. Auf der Rheinstraße zwischen Ostwall und Philadelphiastraße werden Fahrradstreifen mit der im Radverkehrskonzept vorgegebenen Breite auf beiden Seiten markiert. Wenn nötig, entfällt der ruhende Verkehr. Die jetzigen Schutzstreifen sind 1,2 m breit und nicht mehr normkonform (im Maßnahmenplan ist nur eine Geschwindigkeitsanpassung vorgesehen). Kurzfristige Maßnahme

4. Auf der Lewerentzstraße (im Maßnahmenplan als Bestandteil der Fahrradachse Forstwald-Innenstadt als Fahrradstraße vorgesehen) entfällt ein Parkstreifen. Es wird geprüft, ob der Kreisverkehr Lewerentzstraße-Gladbacher Straße-Hansastraße abgebaut werden kann. Kurzfristige Maßnahme

5. Für die Wälle wird die Neuorganisation „Grüne Wälle“, wie im Mobilitätskonzept beschlossen, umgesetzt. 

6. Die Florastraße wird als Fahrradstraße ausgewiesen (Nicht im Maßnahmenplan enthalten). Kurzfristige Maßnahme 

7. Die Freiligrathstraße wird als Fahrradstraße ausgewiesen (Nicht im Maßnahmenplan enthalten). Kurzfristige Maßnahme 

8. Auf der Strecke Bahnstraße-Oppumer Straße zwischen Hansastraße und Florastraße werden Fahrradstreifen mit der im Radverkehrskonzept vorgegebenen Breite auf beiden Seiten markiert, um die Netzlücke zu schließen (nicht im Maßnahmenplan enthalten). Kurzfristige Maßnahme

9. Markierung und Sanierung der Oberflächen von den „alten“ Fahrradstraßen (Peterstraße, Blücherstraße, Mariannenstr. Dionysiusstraße,…) im Bezirk (nicht im Maßnahmenplan enthalten.) Kurzfristige Maßnahme

10. Die Dreikönigenstraße zwischen Königstraße und Alte Linner Straße sowie die Alte Linner Staße zwischen Dreikönigenstraße und Blücherstraße werden als Fahrradstraßen ausgewiesen (nicht im Maßnahmenplan enthalten). So wird die im Basisradnetz enthaltene Achse Dreikönigenstraße/Alte Linner Straße – Blücherstraße -Hardenbergstraße – Weg über Sprödentalplatz – Grenzstraße verbessert und eine Alternative zur Rheinstraße geschaffen. Kurzfristige Maßnahme

11. Einrichtung von Fahrradständern/Fahrradparkplätzen als Ersatz für PKW-Parkplätze in der Nähe von Gastronomiebetrieben auf den Wällen, beim SpieDie, der Kufa und dem Schlachthof. Kurzfristige Maßnahme

12. Verbesserung der Übergangssituation für Radfahrer auf der Kreuzung Moltkestra-ße/Uerdinger Straße (nicht im Maßnahmenplan enthalten), um die Sicherheit auf diesem frequentierten Schulweg zu erhöhen. Kurzfristige Maßnahme

13. Die Münkerstraße wird für den Radverkehr geöffnet. Sofortmaßnahme. 

14. Die Hohenzollern Straße wird in beiden Richtungen auf Grund der engen Fahrspur als Fahrradstraße ausgewiesen (nicht im Maßnahmenplan enthalten). Kurzfristige Maßnahme.

Begründung 

Erfolgt in der Sitzung