Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen bittet für die nächste Ausschusssitzung um die Beantwortung folgender Fragen, im Kontext des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 23.06.2020 (“Umgang mit Steingärten in der Stadtplanung”, 7564/19):
1. Welche zusätzlichen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information wurden in Bezug auf die Begrünung von Vorgärten seit dem Beschluss unternommen?
2. Welche Möglichkeiten im Rahmen des planungsrechtlichen Instrumentariums wurden genutzt, um die Umsetzung einer Begrünung von Vorgärten bei Planungen von neuen Woh-nungsgebieten zu beschleunigen?
3. Welche Fördermittel wurden seit der Beschlussfassung zur Entsiegelung von Vorgärten genutzt?
4. Erfolgt eine Kontrolle der in städtebaulichen Verträgen festgesetzten Gestaltungsvorschriften?
5. Welche zusätzlichen Maßnahmen sollten aus Sicht der Verwaltung ergriffen werden, um möglichst viele (Vor-)Gartenflächen biodiversitätsfördernd zu gestalten?
Begründung
Insbesondere in Kommunen mit großen Siedlungsgebieten wie Krefeld bilden Gärten einen wichti-gen Baustein im Kontext der Biodiversitätsförderung. Der im Juni 2020 gefasste Ratsbeschluss unterstreicht die Wichtigkeit und ging mit einer Beauftragung der Verwaltung einher, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ökologische Gestaltung von Gärten zu forcieren.
Angesichts der Biodiversitätskrise, d.h. dem Massensterben von Arten in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit, ist das Thema gleichrangig zur Klimakrise zu betrachten. Die antragstellende Fraktion bittet daher bezogen auf den damaligen Ratsbeschluss um einen Sachstandsbericht darüber, was bisher erreicht wurde.