PRESSEMITTEILUNG

022/22 Grüne und SPD wollen Biolandwirtschaft in Krefeld attraktiver machen

Für eine größere Attraktivität des ökologischen Landbaus in Krefeld wollen Grüne und SPD sorgen. Zu diesem Zweck werden sie im kommenden Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft die Verwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragen.

„Der ökologische Landbau ist ein besonders umweltfreundliches Agrarsystem mit guten Zukunftsaussichten“, erläutert die fachpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Müller. Auf EU-, Bundes- und Landesebene gebe es bereits sehr ehrgeizige Unternehmungen, um den ökologischen Landbau zügig und kräftig auszuweiten. 

Entschiedenes Handeln sei aber auch auf kommunaler Ebene gefragt, um einerseits der Klima- und Biodiversitätskrise angemessen zu begegnen und andererseits durch kleinteilige, regionale Vermarktungsstrukturen vor Ort resiliente Wertschöpfungsketten aufzubauen und die lokale Wirtschaft zu stärken.

„Mit unserem Antrag streben wir an, die Bedingungen für einen Wandel hin zu mehr biologischer Landwirtschaft zu verbessern“, ergänzt die fachpolitische Sprecherin der SPD, Sabine Fochler. „Dies beginnt mit langfristigen Pachtverträgen, die den Höfen die Umstellung erleichtern, und reicht über die Prüfung von Erbbaurechten, um die Errichtung von neuen Betrieben insbesondere auch im Gartenbau zu erleichtern bis hin zum kommunalen Flächentausch zur Arrondierung von Flächen, damit eine effiziente Bewirtschaftung von zusammenhängenden Flächen möglich wird.“

Schlussendlich könnten den ökologisch wirtschaftenden Betrieben durch den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung regionaler Vermarktungsstrukturen und mehr Einsatz von Ökoprodukten in Schulmensen oder Kantinen weitere Absatzmöglichkeiten eröffnet werden, so die beiden Politikerinnen. Ein intensiviertes Zusammenwirken aller relevanten Akteure verbessere die Erfolgschancen erheblich. Genau dazu könne die Kommune als Impulsgeberin und Plattform wesentlich beitragen.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen sollen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit von der Verwaltung geprüft werden:

  1. Um eine langfristigere Verpachtung von Flächen der Stadt und ihrer Tochterunternehmen an landwirtschaftliche Betriebe zu ermöglichen, soll die Verwaltung für die verpachteten, landwirtschaftlich genutzten Flächen darlegen, welche Zielvorstellungen mit diesen jeweils verfolgt werden.
  2. Aufbauend auf diesen Informationen wird dargelegt, wie künftig zielkonfliktfrei eine längerfristige Verpachtung von Flurstücken an Bio- und Umstellungsbetriebe möglich ist. Gleiches gilt für Betriebe, die sich zum Vertragsnaturschutz verpflichtet haben oder verpflichten wollen, sowie für Betriebe mit Rindvieh, die weiterhin Weidehaltung betreiben bzw. auf Weidehaltung umstellen wollen.
  3. Umfassende Einbeziehung der im NRW-Programm Ländlicher Raum bzw. in Nachfolgeprogrammen enthaltenen Förderangebote sowie der Fördermöglichkeiten auf Bundesebene (z.B. BÖLN).
  4. Bevorzugung von Umstellungs- und ökologisch arbeitenden Betrieben bei der Verpachtung von kommunalen Flächen bzw. Flächen städtischer Tochterunternehmen.
  5. Prüfung von Erbbauverträgen für die Realisierung von Neuansiedlungen, insbesondere im Bereich Gartenbau
  6. Unterstützen von freiwilligen Flächentauschverfahren zur Arrondierung von Bewirtschaftungseinheiten für den Ökolandbau.
  7. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass auf Landesebene geprüft wird, den ökologischen Landbau als Kompensationsmaßnahme nach Landesnaturschutzgesetz anzuerkennen.
  8. Möglichkeiten einer Pachtbefreiung während der Umstellungsphase.
  9. Vernetzung mit den bereits vorhandenen biologisch arbeitenden Betrieben, der Landwirtschaftskammer, dem LANUV, den Verbänden des ökologischen Landbaus, der Bio-Region Niederrhein, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben ökologischer Produkte etc., um weitere sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren.
  10. Ausbau der Kooperation zwischen ökologischen Betrieben und der kommunalen Außer-Haus-Verpflegung.

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