ANTRAG

Konzept für mehr Biolandwirtschaft in Krefeld 

Vorlagennummer

3608/22 A

Behandelt am

1. September 2022

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt, um Krefeld für biologisch arbeitende Landwirtinnen und Landwirte attraktiver zu gestalten. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen dabei hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft werden. 

1. Um eine langfristigere Verpachtung von Flächen der Stadt und ihrer Tochterunternehmen an landwirtschaftliche Betriebe zu ermöglichen, soll die Verwaltung für die verpachteten, landwirtschaftlich genutzten Flächen darlegen, welche Zielvorstellungen mit diesen jeweils verfolgt werden. 

2. Aufbauend auf diesen Informationen wird dargelegt, wie künftig zielkonfliktfrei eine längerfristige Verpachtung von Flurstücken an Bio- und Umstellungsbetriebe möglich ist. Gleiches gilt für Betriebe, die sich zum Vertragsnaturschutz verpflichtet haben oder verpflichten wollen sowie Betriebe mit Rindvieh, die weiterhin Weidehaltung betreiben bzw. auf Weidehaltung umstellen wollen. 

3. Umfassende Einbeziehung der im NRW-Programm Ländlicher Raum bzw. in Nachfolgeprogrammen enthaltenen Förderangebote sowie der Fördermöglichkeiten auf Bundesebene (z.B. BÖLN). 

4. Bevorzugung von Umstellungs- und ökologisch arbeitenden Betrieben bei der Verpachtung von kommunalen Flächen bzw. Flächen städtischer Tochterunternehmen. 

5. Prüfung von Erbbauverträgen für die Realisierung von Neuansiedlungen, insbesondere im Bereich Gartenbau 

6. Unterstützen von freiwilligen Flächentauschverfahren zur Arrondierung von Bewirtschaftungseinheiten für den Ökolandbau. 

7. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass auf Landesebene geprüft wird, den ökologischen Landbau als Kompensationsmaßnahme nach Landesnaturschutzgesetz anzuerkennen. 

8. Möglichkeiten einer Pachtbefreiung während der Umstellungsphase. 

9. Vernetzung mit den bereits vorhandenen biologisch arbeitenden Betrieben, der Landwirtschaftskammer, dem LANUV, den Verbänden des ökologischen Landbaus, der Bio-Region Niederrhein, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben ökologischer Produkte, usw., um weitere sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren. 

10. Ausbau der Kooperation zwischen ökologischen Betrieben und der kommunalen Außer-Haus-Verpflegung. 

Der Entwurf des Konzepts soll den notwendigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. 

Begründung 

Der ökologische Landbau ist ein besonders umweltfreundliches Agrarsystem mit guten Zukunftsaussichten. Auf EU-, Bundes- und Landesebene gibt es sehr ehrgeizige Ziele, den ökologischen Landbau zügig und kräftig auszuweiten. Im jüngsten Koalitionsvertrag NRW heißt es dazu u.a.: „Wir werden die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe u. a. über das Kantinenprogramm verbessern. Die Öko-Modellregionen wollen wir stärker unterstützen.“ 

Im September 2020 verkündete die damalige Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, dass bis zum Jahr 2030 der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche auf 20 Prozent gesteigert werden solle. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 6196 des Abgeordneten Norwich Rüße an die Landesregierung vom 7. Dezember 2021 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16152.pdf wird jedoch ersichtlich, dass Krefeld aktuell mit nur 2 Prozent ökologisch wirtschaftenden Betrieben und sogar nur 1,1 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche nicht nur hinter dem Landesdurchschnitt von 5,75 Prozent weit zurückbleibt, sondern Gefahr läuft, das Ziel der „Offensive für den Ökolandbau“ generell weit zu verfehlen. 

Entschiedenes Handeln ist auf kommunaler Ebene auch in Krefeld gefragt, um die Weichen für einen Wandel auch hier deutlicher zu stellen, damit wir einerseits der Klima- und Biodiversitätskrise angemessen begegnen und andererseits, bedingt durch kleinteilige, regionale Vermarktungsstrukturen vor Ort, resiliente Wertschöpfungsketten aufbauen und die lokale Wirtschaft stärken. 

Wir streben an, mit unserem Antrag die Bedingungen für einen Wandel hin zu mehr biologischer Landwirtschaft zu verbessern. Angefangen bei langfristigen Pachtverträgen, die den Höfen die Umstellung erleichtern, über die Prüfung von Erbbaurechten, um die Errichtung von neuen Betrieben insbesondere auch im Gartenbau zu erleichtern, bis hin zum kommunalen Flächentausch zur Arrondierung von Flächen, damit eine effiziente Bewirtschaftung von zusammenhängenden Flächen möglich wird. 

Schlussendlich können durch den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung regionaler Vermarktungsstrukturen und mehr Einsatz von Ökoprodukten in Schulmensen oder Kantinen, den ökologisch wirtschaftenden Betrieben weitere Absatzmöglichkeiten eröffnet werden. Ein intensiviertes Zusammenwirken aller relevanten Akteure verbessert die Erfolgschancen erheblich. Hier kann die Kommune als Impulsgeber und Plattform wesentlich beitragen.