Grüne, SPD und FDP begrüßen den Beschluss des Rates sehr, für das laufende Jahr weitere 200.000 Euro für die Förderung von Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten zur Verfügung stellen zu wollen.
„Der Erfolg dieses im Februar vergangenen Jahres beschlossenen Förderprogramms übertrifft selbst unsere Erwartungen”, so die klimapolitische Sprecherin der Grünen, Julia Müller. Dass der Fördertopf schon jetzt, das heißt 8 Monate vor Ablauf der Frist, überzeichnet sei, dokumentiere den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, in den Klimaschutz zu investieren.
In der Ratssitzung am 11.05.2022 wurde deshalb mit einer breiten Mehrheit im Rat die Verwaltung beauftragt, im laufenden Haushalt geschäftsbereichsübergreifend Möglichkeiten zur Umschichtung von Mitteln zu suchen, damit unkompliziert und ohne weiteren Beschluss und damit einhergehenden Zeitverlust gehandelt werden kann. Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ratsherr Dr. Günther Porst, hat nochmal unterstrichen, dass sich Energiesparmaßnahmen in privater Initiative als besonders wirksam und effizient erwiesen haben.
Darüber hinaus wurde auf Anregung von Einzelvertreterin Frau Althoff beschlossen, dass Möglichkeiten dargelegt werden sollen, das Volumen des Fördertopfbudgets auch durch ergänzende Mittel, wie z.B. kommunales Crowdfunding, zu erhöhen, und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie Unternehmen, deren Geschäftsmodell CO2-Kompensations-Zertifikate/Maßnahmen sind, im Auftrag die Finanzierung der Förderung z.B. von Photovoltaikmodulen übernehmen können.
„Außerdem sollen die bisher eingegangenen Förderanträge hinsichtlich der Stadtbezirke, in denen die Maßnahmen durchgeführt oder geplant werden und der Art der Immobilien evaluiert werden. Auf dieser Grundlage können wir das Förderprogramm zukünftig noch gezielter an den tatsächlichen Erfordernissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten“, ergänzt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ratsfrau Sabine Fochler. „Auch bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob das Programm durch zusätzliche fachliche Beratungsangebote begleitet werden kann.“
An dem Zeitraum von bis zu 18 Monaten zwischen Antragsstellung und Auszahlungsdatum soll festgehalten werden, damit teils lange Beschaffungszeiten und Wartezeiten auf Handwerker nicht zu Förderproblemen führen.