ANTRAG

Umsetzung IKSK Maßnahme EE-2a: Verpflichtung zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten – Erstellung eines Grundsatzbeschlusses

Vorlagennummer

1445/21 E

Behandelt am

9. Juni 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt in seiner Sitzung am 09.06.2021, dem Rat der Stadt Krefeld für dessen Sitzung am 15.06.2021 folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

  1. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme EE-2a aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft am 26.08.2021 vorgestellt und anschließend im Rat beschlossen werden soll.
  2. Dieser Vorschlag soll enthalten:
    1. Die Formulierung eines Grundsatzbeschlusses zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten und Dachsanierungen, der alle Instrumente der kommunalen Bauleitplanung inklusive städtebaulicher Verträge berücksichtigt, um das Ziel eines möglichst umfangreichen Zuwachses bei PV-Anlagen in Krefeld zu erreichen. Dabei sollen Kommunen, die eine PV-Pflicht bereits erfolgreich umgesetzt haben (z.B. Tübingen und Waiblingen), als Orientierung hinsichtlich der Ausgestaltung dienen.
    2. Das vorliegende Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des nordrhein-westfälischen Landtages („Landesrechtliche Möglichkeiten einer verpflichtenden Nutzung der Solarenergie an und auf Gebäuden in Nordrhein-Westfalen”) wird berücksichtigt, um auch mögliche rechtliche, technische und ggfs. finanzielle Grenzen einer solchen Regelung darstellen zu können.
    3. Einen rechtssicheren Zeitpunkt zur Einführung einer PV-Pflicht benennen.
    4. Die Finanzierungs- und Fördermodelle zur Errichtung von PV-Anlagen, auch dieMöglichkeiten einer Dachverpachtung an Dritte und für jene Grundstückseigentümer, die ohne Eigenmittel einer Pflicht zur Vorhaltung einer PV-Anlage nachkommen müssen, werden dargestellt.

Der Rat der Stadt Krefeld hat mit dem Ausruf des Klimanotfalls (Juli 2019) und dem Beschluss des integrierten Klimaschutzkonzeptes (Mai 2020) einerseits die Bedrohung durch den globalen Klimawandel anerkannt und andererseits daraus die Notwendigkeit abgeleitet, lokale Maßnahmen zu ergreifen. Innerhalb des Klimaschutzkonzeptes wird in Maßnahme EE-2a eine „Vorgabe zur Installation von EE-Anlagen für alle geeigneten Gebäude“ angestrebt. Inzwischen haben bundesweit schon mehrere Städte entsprechende Regelungen beschlossen. Rechtsgutachten wie das des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags Nordrhein-Westfalen („Landesrechtliche Möglichkeiten einer verpflichtenden Nutzung der Solarenergie an und auf Gebäuden in Nordrhein-Westfalen“) zeigen den entsprechenden Rechtsrahmen für Kommunen in Nordrhein- Westfalen auf. Da der Gebäudebestand in den kommenden Dekaden weiterhin durch den aktuellen Bestand dominiert werden wird, auf welchen durch kommunale Handhabe nur begrenzt eingewirkt werden kann, sind Regelungen für Neubaumaßnahmen im Sinne des Ausbaus erneuerbarer Energien notwendig.

Die bisherigen freiwilligen Regelungen zum Ausbau der PV haben in Krefeld bisher nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Beispielhaft sei auf den am 27.04.2021 in der Rheinischen Post Krefeld veröffentlichten Artikel „Private Bauherrn ignorieren Klimaschutzziele” verwiesen, in dem es heißt:

„[…] Neue Zahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) lassen allerdings Zweifel zu, dass die Bemühungen um den Erhalt der Schöpfung in der Stadtgesellschaft ausreichend zur Kenntnis genommen werden. Gegen alle Trends in Bund, Land und Kommunen sinkt nämlich die Zahl der privaten Bauherren in Krefeld, die ihre Gebäude mit erneuerbaren Energien fürs Heizen planen dramatisch. Mit 51,4 Prozent aller genehmigten Wohngebäude in Krefeld erreichte der Anteil derjenigen Häuser, die mit regenerativer Energie versorgt werden, im vergangenen Jahr einen Tiefpunkt seit 2017. Landesweit erreichte der Anteil klimaschonender Heizenergien in Wohnhäusern hingegen mit 57,8 Prozent einen Rekord. […] Die ähnlich große Stadt Mön- chengladbach liegt für denselben Zeitraum mit ihren Zahlen für neue Gebäude mit regenerativer Energieversorgung siebenfach höher als Krefeld […].”

Obwohl in diesem Bericht nur die Wärmeversorgung und nicht gleichzeitig die Stromversorgung im Neubau dargestellt wird, kann abgeleitet werden, dass die bisherige Freiwilligkeit nicht ausreicht, um den eigenen Ambitionen (Klimanotfall, IKSK) gerecht zu werden. Über eine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten soll ein entscheidender Schritt vollzogen werden, um Krefelds Solarpotenzial künftig besser nutzen zu können.