ANTRAG

Konkretisierung der Prioritätenliste der Klimaschutzmaßnahmen

Vorlagennummer

1446/21 E

Behandelt am

9. Juni 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt in seiner Sitzung am 09.06.2021, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. Die Verwaltung benennt die Kriterien für die prioritäre Umsetzung von Maßnahmen und legt diese dem Ausschuss zur Beratung vor.
  2. Sie legt dem Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2021 einen vorläufigen Entwurf für eine Priorisierung innerhalb der Gruppe P1 sowie begründete Verschiebungen von P2 zu P1 (Photovoltaik etc.) zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese Priorisierung gilt bis zur Verabschiedung des überarbeiteten Klimaschutzkonzeptes mit den dort formulierten Prioritäten, um das Ziel Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
  3. Künftig wird mit dem jährlichen Klimaschutzbericht, der u.a. über die Arbeit des Klimamanagements und das Maßnahmencontrolling informiert, die Priorisierung auf Basis eines endgültigen Priorisierungskonzeptes überprüft und erforderlichenfalls ein Änderungsvorschlag vorgelegt für:
    1. Die Priorisierung innerhalb der Gruppe P1.
    2. Evtl. Umpriorisierung zwischen den Gruppen P1 und P2 in beide Richtungen.

Begründung

Im Juni 2020 hat der Rat der Stadt das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedet und die Verwaltung beauftragt, noch in 2020 mit der Umsetzung erster Maßnahmen zu beginnen. Mit Verabschiedung des Haushaltes 2021 hat der Rat verdeutlicht, welch hohen Stellenwert Klima- schutzmaßnahmen haben und dass die Anstrengungen zur Erreichung von Klimaneutralität inten- siviert werden sollen. Gleichzeitig wurde eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes in Auftrag gegeben, um die Grundlagen für einen generationengerechten, effektiven Klimaschutz auf kom-

munaler Ebene zu schaffen. Hiermit sind wichtige Weichen gestellt, dass Krefeld seinen Beitrag zur Abmilderung der Klimakrise leisten kann.

Das IKSK enthält mehr als hundert Maßnahmenvorschläge, von denen rund siebzig der Prioritäts- gruppe 1 (P1) zugeordnet sind. Angesichts der Fülle der Maßnahmen, ihres häufig hohen Komple- xitätsgrades und der Vielzahl an mitwirkenden Stellen ist eine klar strukturierte und systematische Umsetzung zwingend notwendig, um die nach wie vor begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen so effektiv wie möglich einsetzen zu können

Da der Maßnahmenplan des Klimaschutzkonzeptes fortlaufend evaluiert und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden muss, ist es zur Erreichung der Klimaneutralität notwen- dig, fortlaufend transparent darzulegen, welche Maßnahmen umgesetzt und neu geplant werden, welche Hindernisse und Bedarfe durch das vergangene Jahr seit Klimaschutzkonzeptverabschie- dung registriert wurden. Für die dadurch neu erfolgende Priorisierung durch die Verwaltung sollen im Klimaausschuss nachvollziehbare Kriterien im Einklang mit der Potenzial-analyse des Klima- schutzkonzeptes erläutert werden.

Es obliegt der Verwaltung dies vorzubereiten, damit die zuständigen politischen Gremien auf fun- dierter Grundlage über die Prioritätensetzung entscheiden können. Es gilt, geeignete Kriterien auszuwählen und diese ggf. zu gewichten. Damit die Priorisierung im Vollzug praktische Wirkung erzielen kann, sollte eine Priorisierungskonzeption u.a. auch Folgendes enthalten: Ist das für die Maßnahmendurchführung erforderliche Personal vorhanden, sind Haushalts- und Fördermittel ver- fügbar, sind notwendige Abstimmungen mit Dritten erfolgt bzw. wird erwartet sie erfolgreich zu regeln, welche CO 2-Effekte und damit Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele werden er- reicht.

Mit Priorisierungskonzepten sind in den letzten Jahren an vielen Stellen wie bspw. Priorisierung von B-Planbearbeitung, Schulsanierungen, Straßensanierung usw. gute Erfahrungen gesammelt worden, auf die hier zurückgegriffen werden kann. Eine solche Aufbereitung ermöglicht es dann auch neuere Erkenntnisse, zusätzliche Handlungsmöglichkeiten etc. systematisch in die Ge- samtstruktur des Konzeptes und seiner Umsetzung einzuordnen. Beschlossenes, in Bearbeitung Befindliches, in Vorbereitung Befindliches und neu Hinzukommendes bilden so eine übersichtliche Einheit und erlauben einen wirkungsvollen Einsatz von knappem Personal, begrenzten Haushalts- und Fördermitteln. Die Priorisierung muss jährlich überprüft und ggf. aktualisiert werden. Sie wird Bestandteil des geplanten Controlling- und Monitoringkonzeptes, sollte aber bereits jetzt erstellt und vorgelegt werden und nicht erst mit dem ersten Klimaschutzbericht.