ANTRAG

Beschluss über eine Flächen- und Baukörperzuweisung zur baulichen Projektierung eines sektoralen Teiles des Areals „Stadtbad Neusser Straße“ für den freischwimmer e. V.

Vorlagennummer

1031/21 E

Behandelt am

18. März 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit seiner Gründung im Herbst 2018 hat der freischwimmer e.V. das Areal des Stadtbades an der Neusser Straße im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten durch Führungen und kulturelle Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In Teilbereichen (Hof, Werkstatt, Freibad- gelände und Freibadanbau) wurden auf Basis ehrenamtlicher Arbeit umfangreiche Aufräum- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Außerdem wurde grundlegende Infrastruktur (Strom, Wasser, Netz) auf das Areal gebracht. Ein Bauantrag zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem perspektivischen Projektteil wurde genehmigt, in Kürze erfolgt die Abnahme.

Zugleich trat der Verein bezüglich des Förderprogramms „Initiative ergreifen“ in Kontakt mit der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragten Agentur startklar. Das Förderprogramm unterstützt Projekte, „die bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen“. Das Programm wendet sich an bürgerschaftliche Projektträger, aber auch an Kommunen, die neue Wege in der Kooperation mit Bürger*innen suchen. Startklar möchte den Verein auf dem Weg in die Qualifizierung für das Förderprogramm beraten und begleiten.

Dieses einmalige Angebot bietet die ebenso einmalige Chance für die Stadt Krefeld, durch das Pilotprojekt des freischwimmer e.V. eine vielversprechende Entwicklung für das Areal des Stadtbads in Gang zu setzen und Fördermittel für ein aus der Bürgerschaft erwachsendes Projekt zu erhalten. Die hier dargestellten räumlichen Funktionen sind demnach der bauliche Ausdruck auf die in der Präambel und Satzung bezogenen Zwecke des Vereins und fördern langfristig das kooperative und kreative Zusammenwirken von Zivilgesellschaft und institutionellen Akteuren. Der Verein freischwimmer will den hier bislang erfolgreich und in dieser besonderen Form erstmalig angewandten methodischen Entwicklungsprozess einer gemeinwohlorientierten und bürgerschaftlichen Stadtentwicklungskomponente eine dauerhafte Perspektive geben.

Der Rat der Stadt Krefeld hatte daher am 20.08.2020 die Stadtverwaltung beauftragt, „die Absichtserklärung für den Qualifizierungsprozess zur Förderung „Initiative ergreifen“ abzuschließen“. Der in der Absichtserklärung geforderte Lenkungskreis wurde eingerichtet.

In der Absichtserklärung heißt es auch: „Der freischwimmer e.V. beabsichtigt, den von ihm bereits begonnenen Prozess der gemeinwohlorientierten Entwicklung eines Teilprojektes auf dem Stadtbadareal weiter voranzutreiben und dieses auf Dauer wirtschaftlich zu betreiben. Die Stadt Krefeld wird die Qualifizierung des Projekts im Rahmen von „Initiative ergreifen“ aktiv unterstützen, mit dem Ziel gemeinsam einen Antrag auf Städtebauförderung für das gemeinwohlorientierte, bürgerschaftliche Projekt des Vereins auf den Weg zu bringen.“

Ein erstes Treffen hat am 28. Januar 2021 stattgefunden, bei dem der Verein der Verwaltung seine Pläne für eine bauliche Entwicklung des Projektteils auf dem Stadtbad-Areal vorgestellt hat.

Für die gemeinwohlorientierte Projektentwicklung durch den freischwimmer e.V. ist eine Festschreibung der Flächen, auf dem der Verein tätig bleiben kann, unabdingbar. Ohnehin wäre aufgrund der Größe und Komplexität des Stadtbad-Areals eine begründete, der Logik der Gebäude und Flächen entsprechende Einteilung in Entwicklungsbereiche förderlich. Dies wurde durch die Grundlagenuntersuchung zum Stadtbad Neusser Straße von KOLPRIPKE bestätigt. Die Konkretisierung des Projektprofils und der Planungen hinsichtlich Trägerschaft, betrieblicher Wirtschaftlichkeit und Bauplanung, wie sie der Qualifizierungsprozess des freischwimmer e.V. für das Programm „Initiative ergreifen“ vorsieht, erfordert ebenfalls diese Festlegung, zumal schon im Frühjahr 2021 der Fachbeirat von „Initiative ergreifen“ den ersten Beratungsschritt innerhalb der formalen Qualifizierung von Baumitteln durch das MHKBG vornehmen wird.

Neben dem multifunktionalen Eingangs- und Hofbereich (Gerberstraße) mit der „Werk.Stadt“ als Ankerpunkt, hat der freischwimmer e.V. für den Bereich der alten Freibäder mit umliegendem Gelände und den Gebäuden „Freibadanbau“ und „Arkadenhaus“ ihre Projekte mit den Schwerpunkten Erholung und Klima, Kultur und Bildung, soziales Miteinander und Freizeit entwickelt und sind dort schon tätig. Im Gespräch mit der Verwaltung (20.11.2020) und im ersten Len-kungskreis (28.01.2021) wurden diese Flächen zur Kenntnis genommen. Der ebenfalls im Ratsbeschluss vom 20.08.2020 enthaltene Prüfauftrag zu Schwimmen, der Kindertageseinrichtung und der Turnhalle wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen bis Ergebnisse vorliegen. Die beiden Stränge „Qualifizierungsprozess“ und „Prüfauftrag“ des Ratsbeschlusses kommen also in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit voran – damit aus dieser Diskrepanz kein Nachteil oder sogar eine Gefährdung des Qualifizierungsprozesses entsteht, sind weitere Festlegungen not-wendig. Die im Beschluss- entwurf genannten Flächen und Baukörper entsprechen dem gemeinsamen Ziel, die Entwicklung unterschiedlicher Nutzungen technisch und inhaltlich zu berücksichtigen und eine erfolgreiche Gesamtentwicklung und -nutzung, im Hinblick auf die noch offenen Prüfaufträge, zu ermöglichen.

Zur Begründung der Dringlichkeit:
Da schon im Frühjahr 2021 der Fachbeirat von „Initiative ergreifen“ den ersten Beratungsschritt innerhalb der formalen Qualifizierung von Baumitteln durch das MHKBG vornehmen wird, käme die nächste Sitzung des Rates der Stadt Krefeld, die für den 06.05.2021 terminiert ist, zu spät. Der Zeitplan lag erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Sitzung des Rates am 18.03.2021 vor.

Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt:

  1. Der Freibadbereich wird dem Prüfauftrag „Schwimmen“ entnommen.
  2. Der genaue Verlauf der Grenze des Freibadbereichs zu offenen Prüfaufträgen auf den Flächen der bestehenden Sporthalle Gerberstraße wird erst nach Abschluss festgelegt. Die Freibäder und die Zuwegung zum hinteren Gelände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  3. Die Flächen und Gebäude, die der Verein freischwimmer für die Planung seines Teilprojektes benötigt (siehe Anlage), werden dem Verein zur Verfügung gestellt. Hierzu wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage