ANTRAG

Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und Dächern kommunaler Liegenschaften

Vorlagennummer

666/21 E

Behandelt am

18. Februar 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Die Verwaltung stellt – ausgehend von den Prüfungen der im Betriebsausschuss des ZGM beschlossenen Vorlage 185/20 – dar, welche personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen notwendig sind und welche Rahmenbedingungen ggf. verändert werden müssten, um bis 2025 auf allen städtischen Gebäuden mit geeigneten Dächern sowie geeigneten Vertikalflächen PV-Anlagen zu errichten oder zur Verpachtung auszuschreiben.

Auf Basis der bereits im Klimaschutzkonzept ermittelten verfügbaren kommunalen Freiflächen, inklusive der Parkplätze (Überdachung mit PV-Modulen), für Photovoltaik mit einem technischen Potenzial von bis zu 320 GWh/Jahr, soll die Rahmenplanung für eine Umsetzung der PV- Freiflächeninstallation bis 2030 erfolgen.

Begründung

Das technische PV-Potenzial wird in Krefeld nach Potenzialanalyse des Klimaschutzkonzeptes aktuell nur zu 3% ausgenutzt, während es in Krefeld ein technisches Potenzial von gut einer Terrawattstunde /Jahr zur Stromerzeugung aus Photovoltaik gibt. Das AKTIV-Szenario sieht eine Verdreifachung der kommunalen CO2-Einsparung durch PV-Installation vor und hebt die „Kommune als Vorbild“ hervor. Dementsprechend sollen unter der Maßnahme „KO-5“ verbindliche Richtlinien zur klimaschützenden Bewirtschaftung und zum Neubau und Sanierung von kommunalen Gebäuden entwickelt werden.

Der Maßnahmenplan zur verbindlichen Umsetzung des PV-Ausbaus nach Solarkataster bis 2025 bzw. 2030 wird einer dieser notwendigen Richtlinien gerecht. Das Klimaschutzkonzept sieht ferner regionale Wertschöpfungseffekte durch die Energieeinsparung und einen mittelbaren Einfluss auf regionale Wertschöpfungsketten, indem Vorgaben erstellt werden, „die von regionalen Dienstleis- tern umgesetzt werden sollten“.