ANTRAG

Kommunales Förderprogramm für Bürger*innen zur Förderung von Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten 

Vorlagennummer

667/21 E

Behandelt am

18. Februar 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Es soll ein kommunales Förderprogramm für die Krefelder Bürger*innen aufgelegt werden. Dieses Förderprogramm soll die bestehenden Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene ergänzen und schafft dadurch neue Anreize für Bürger*innen an der Energiewende aktiv teilzunehmen. Dafür erarbeitet die Verwaltung eine Förderrichtlinie, welche auch an die Bürger*innen gerichtete Beratungsangebote berücksichtigt. Der dafür notwendige Personalbedarf (Beratung, Betreuung, Abwicklung) ist durch die Verwaltung darzustellen. Die Verwaltung setzt sich bei der Erstellung der Förderrichtlinie mit anderen Kommunen, die bereits Förderprogramme zum Klimaschutz anbieten in Verbindung, um effektive und soziale Ansätze zu ermitteln. Insbesondere soll eine sinnvolle Ergänzung zu oder synergistische Wirkung mit Förderprogrammen von Bund und Ländern erzielt werden, um keine rein finanzielle Erhöhung einer Förderung zu bewirken.

Mit dem Förderprogramms können z.B. folgende Maßnahmen gefördert werden:

  1. die Errichtung von PV-Dachanlagen (inklusive Speichern) auf Bestandsgebäuden und bereits versiegelten Flächen
  2. die Errichtung einer thermischen Solaranlage
  3. die Anschaffung eines Batteriespeichers
  4. eine fachgerechte Gebäudedämmung (Sanierungsprämie)
  5. der Einbau einer Wärmepumpenheizung und
  6. weitere noch zu definierenden klimaschonende Energieerzeugungsarten
  7. Dienstleistungskosten für die Beantragung von KfW-Fördermitteln

Die Punkte 1-6 beinhalten auch entsprechende Erstberatungsangebote.

Begründung

„Stadt geht nur gemeinsam“ – so wie unsere kommunale Energiewende nur gemeinsam mit den Krefelder Bürger*innen geht. Den Krefelder*innen soll mit dem Förderprogramm ein finanzieller Anreiz gegeben werden, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Mit der Umsetzung
des Förderprogramms sollen das regionale Handwerk bzw. Betriebe gefördert werden, um das gemeinsame Ziele des Masterplans Klimaschutz der Stadt und der Kreishandwerkerschaft durch dieses Investment umzusetzen. Ferner soll durch den verringerten Energieimport und die lokale Arbeit die regionale Wertschöpfung erhöht werden.