Beschlussentwurf
Die BVZ Süd beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die o.g. Angelegenheit auf der Grundlage der Vorlage-Nr. 3656/17 im Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung erneut auf die Tagesordnung zu setzen und einer Beschlussfassung zuzuführen.
Als Beratungsgrundlage wird zusätzlich eine Prüfung durch die Stadtverwaltung Krefeld erbeten, inwieweit die städtische Kleingartenanlage westlich der Schienen durchquert werden kann. Der folgende Bericht soll auch der Bezirksvertretung Süd zur Kenntnis vorgelegt werden.
Begründung
Im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität wurde ausschließlich beschlossen, den heutigen Standort der Haltestelle Dießem südlich der Ritterstraße beizubehalten und die Rheinbahn AG zu bitten, die weiteren Planungen zum barrierefreien Umbau mit Park & Ride, Bike & Ride und einer neuen Anbindung nur für Fußgänger zur Straße Antoniusplatz entsprechend fortzuführen.
Sinnvoller und wirtschaftlich nachhaltiger im Sinne der zu fördernden alternativen Mobilität wäre es, direkt eine Fußgänger- und Fahrradanbindung zur Straße Antoniusplatz zu planen und umzusetzen. So lässt sich bereits im Bericht der Verwaltung (Vorlage-Nr. 3656 /17) lesen: „Eine Einrichtung des Radweges sollte sinnvollerweise im Zusammenhang mit dem geplanten barrierefreien Umbau des Haltepunktes Dießem erfolgen.“ Anschließend muss diese Fußgänger- und Fahrradanbindung auch zwischen Antoniusplatz und Fütingsweg parallel zur Gleisstraße realisiert werden.
Dies würde dem Antrag der CDU-Fraktion (Vorlage 6072/18 E) entsprechend den ersten Teil des Radschnellweges Innenstadt-Fischeln-Meerbusch-Düsseldorf parallel zur Gleisstraße der U76 darstellen. Diese Streckenführung wäre im Interesse des gesamten Bezirks, da laut Bericht der Verwaltung in derselben Vorlage eine Streckenführung über die Siemensstraße, die Nernststraße oder die Voltastraße keine attraktive Alternative für eine geradlinig und zügig zu befahrende Rad- wegeverbindung zwischen Krefeld und Düsseldorf darstellt.
Des Weiteren lautet es in dem vorliegenden Bericht, dass ein Ausbau des Radwegs auf Radschnellwegniveau wünschenswert ist und in den Teilabschnitten, die über entsprechende Breiten sowie Flurstücke im kommunalen Eigentum verfügen, geprüft werden sollten.