ANFRAGE

Umbau des Hauses Breite Str. 15

Vorlagennummer

870/21 -

Behandelt am

16. März 2021

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Beschlussentwurf

Die Fraktion Bündinis 90/Die Grünen hat für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmal eine Anfrage zur denkmalrechtlichen Beurteilung des Umbaus des Hauses Breite Straße 15 gestellt (Vorlagen-Nr. 606/21). Da womöglich bezüglich des nicht denkmalrechtlich relevanten Teils der Fragen eine Zuständigkeit des Ausschusses für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung gegeben sein könnte, bitte ich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung durch die Verwaltung zu beantworten.

  1. Ist für den Umbau des Hauses Breite Straße 15 eine Baugenehmigung erteilt worden?
  2. Ist die Gestaltung der Fassade mit den Zielen der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39 h Bundesbaugesetz für den Bereich Mittelstraße, Stephanstraße, Ostwall, Südwall, Breite Straße vereinbar?
  3. Werden die Eigentümer in Erhaltungsgebieten nach BBauG/BauGB ausreichend sensibilisiert, bei Umbauten auf die Gestaltqualitäten der erhaltenswerten Bausubstanz, die nicht unter den Denkmalbegriff fällt, Rücksicht zu nehmen?

Begründung

Das Grundstück Breite Straße 15 liegt im Bereich der 6. Stadterweiterung Krefelds 1819, die von Adolph von Vagedes entworfen worden ist. Das aufstehende Gebäude ist vor 1850 entstanden (vergl. Rheinischer Städteatlas (XV – 81 2003) – Krefeld, Tafel 5, Plan der Stadt Crefeld 1850). Eva Brües datiert es in ihrer Denkmalinventarisation zwischen 1825 und 1835 (Die Denkmäler des Rheinlandes, Krefeld 1, Düsseldorf 1967, S. 52).

Von den von Brües als Denkmäler erkannten Objekten in der Breite Straße ist bisher keines in die Denkmalliste der Stadt Krefeld übernommen worden (Stand 6/2020). Das Gebäude Breite Straße 15 hat seine Fassadenstruktur aus der Erstbebauungszeit der Breite Straße bis 2020 behalten. Bis dahin erfolgte Veränderungen waren Bleiverglasungen im Obergeschoss und eine Jugendstiltür. Im Erdgeschoss befand sich ein Ladeneinbau (laut Adressbuch 1931/32 war Eigentümer der Metzgermeister Max Lion, der laut Auskunft der NS-Dokumentationsstelle Villa Merländer 1942 in Treblinka umkam). Die Denkmaleigenschaft solch eher bescheidener Bauten als Zeugnisse der Erstbebauung einer Straße wurde seit der frühen Geltungskraft des Denkmal- schutzgesetzes in anderen Städten erfolgreich durchgefochten (vergl. z. B. Köln, Venloer Straße 260, VG Köln Urteil 14 K 4693/81 vom 14.06.1983).

Außerdem liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39 h Bundesbaugesetz für den Bereich Mittelstraße, Stephanstraße, Ostwall, Südwall, Breite Straße (Krefelder Amtsblatt Nr. 36 vorn 4.9.1980, S. 196). Diese Erhaltungssatzung schafft die Voraussetzung dafür, den Abbruch oder den Umbau von baulichen Anlagen zu versagen, wenn sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen, oder wenn sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind. Ziel ist es dabei, Gebäude, auch wenn sie keine Denkmaleigenschaft besitzen, aber ortsbildprägend sind, im Ensemble zu erhalten. Dass das Gebäude Breite Straße 15 dieses Kriterium erfüllte, liegt auf der Hand. Im Jahr 2020 ist seine Fassade im Zuge einer Modernisierung aber völlig entstellt worden.